Pallade Veneta - Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland

Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland


Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland
Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll Fragen zum Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland klären. Es geht um Menschen, die vor ihrer Ankunft nicht in der Ukraine, sondern in einem Drittstaat außerhalb der EU lebten, wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag mitteilte. Nach der Entscheidung der europäischen Richterinnen und Richter geht das Verfahren in Hessen weiter.

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Dort klagte ein ukrainisches Ehepaar. Vor Russlands Überfall im Februar 2022 lebten die Frau und der Mann in der Ukraine. Im April 2022 reisten sie wegen des Kriegs nach Georgien, wo sie zwei Jahre lang legal wohnten. Sie verdienten ihren Lebensunterhalt selbst als Grafikdesigner und mit der Arbeit in einem Callcenter und wurden außerdem von einer Kirchengemeinde unterstützt.

2024 reisten sie nach Deutschland ein. Beim Landkreis Fulda beantragten sie eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine. Ihre Anträge wurden aber abgelehnt, ihnen wurde die Abschiebung angedroht. Dagegen klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Kassel und bekamen Recht. Der Landkreis ging aber in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Nun soll der Europäische Gerichtshof mehrere Fragen klären, die mit dem EU-Recht zusammenhängen. Unter anderem will der Verwaltungsgerichtshof wissen, ob auch diejenigen Ukrainer vorübergehend Schutz bekommen, die vor ihrer Einreise in die EU legal, aber ohne Aufenthaltstitel in einem Drittstaat lebten und dort ihren Lebensunterhalt decken konnten.

Außerdem sollen die europäischen Richterinnen und Richter entscheiden, ob der Schutz von einer möglichen Rückkehr in diesen Staat abhängig ist - und ob eine Abschiebungsandrohung in die Ukraine erlassen werden darf. Die hessischen Richter müssen sich bei ihrer späteren Entscheidung im konkreten Fall am Urteil des Europäischen Gerichtshofs orientieren. Wann dieser urteilt, ist noch nicht bekannt.

H.Lagomarsino--PV

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