Pallade Veneta - Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen

Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen


Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen
Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems will erneut gegen das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA klagen. "Wir planen eine Klage", sagte der Gründer der europäischen Datenschutzorganisation Noyb dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Ziel sei es, dass der Europäische Gerichtshof das Abkommen für nichtig erkläre.

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Schrems begründete die geplante Klage mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA von Ende Juni, welche die Unabhängigkeit der US-Verbraucherschutz-Aufsichtsbehörde FTC beschädigt habe. "Das EU-Recht verlangt eine unabhängige Aufsicht und der Supreme Court hat unabhängige Behörden verboten", sagte Schrems. Die EU habe den in dem umstrittenen Abkommen mit den USA vorgesehenen Datentransfer bislang unter anderem mit der Unabhängigkeit der FTC begründet. "Die gibt es aber nicht mehr."

Der Supreme Court hatte in seinem Urteil Ende Juni US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der FTC Recht gegeben. Trump durfte demnach die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen. Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben, befand das Gericht.

Schrems forderte die EU-Kommission auf, das Datenschutzabkommen nicht erst nach einem möglichen Urteil in der von seiner Organisation geplanten Klage zu beenden. "Wir müssen nun einen geordneten Ausstieg hinbekommen. Das geht nicht über Nacht, aber man kann den größten Teil der Verarbeitung auch bei europäischen Anbietern aufsetzen."

Auch die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, sieht die EU-Kommission am Zug. "Die EU-Kommission muss nun reagieren und umgehend prüfen, ob unter diesen veränderten Gegebenheiten der Angemessenheitsbeschluss mit den USA weiterhin gültig sein kann - und wenn ja, unter welchen Bedingungen", sagte sie dem "Handelsblatt". Für Unternehmen in Europa könnte damit erneut Rechtsunsicherheit entstehen. Hansen riet betroffenen Firmen, "die Datenflüsse in die USA zu überprüfen und zu überlegen, ob man sich besser rechtlich, technisch und organisatorisch absichern kann oder muss".

Das Datenabkommen ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten mit den USA. Der Export solcher Daten aus der EU ist grundsätzlich verboten, damit EU-Datenschutzvorschriften nicht ausgehebelt werden können. Mit den USA hat die EU ein Sonderabkommen abgeschlossen, welches das Land als vertrauenswürdig einstuft. Das ist auch für viele EU-Unternehmen wichtig, die etwa US-Cloud-Anbieter nutzen.

Schrems hat wiederholt dagegen geklagt. 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das damalige "Safe Harbour"-Abkommen für nichtig. Auch gegen eine Nachfolgeregelung ("Privacy Shield") ging Schrems erfolgreich vor, 2020 gab ihm der EuGH Recht. Hintergrund war jeweils der umfassende Zugriff von US-Geheimdiensten und anderen Ermittlungsbehörden auf Daten ausländischer Nutzer. 2022 vereinbarten Brüssel und die USA ein neues Datenschutzabkommen, das "EU US Data Privacy Framework".

I.Saccomanno--PV

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