Pallade Veneta - Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen

Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen


Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen
Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen

Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse können sich im Streit um die Rückzahlung von Gebühren ab sofort an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Das Bundesamt für Justiz machte die Klage am Mittwoch in ihrem Klageregister öffentlich bekannt. Betroffene können damit Ansprüche anmelden oder prüfen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist.

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Die Beteiligung an der Klage sei möglich, "ohne Kosten und Risiken zu tragen", wie der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, dem "Tagesspiegel" sagte. Der vzbv hatte die Klage eingereicht.

Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können.

Viele Institute, darunter die Berliner Sparkasse, argumentieren, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz. Am 10. Januar war bereits das Klageregister für die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet worden.

Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.

Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht.

R.Zarlengo--PV

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