Pallade Veneta - "Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin

"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin


"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin
"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen eines tödlichen Angriffs auf einen Mann mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser hat das Landgericht Berlin einen 31-Jährigen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende Januar einem 21-Jährigen nach einem geselligen Abend in der Wohnung eines Freunds schwerste Stich- und Schnittverletzungen zugefügt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.

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Der Angeklagte habe dem Opfer ohne erkennbaren Anlass das Messer mehrfach massiv in die linke Halsseite gestoßen und dabei unter anderem große Halsgefäße sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Zudem habe er mehrfach auf den Brustkorb eingestochen und lebenswichtige Organe sowie Gefäße verletzt. Das 21-jährige Opfer sei verblutet. Der Vorsitzende der Kammer sprach in seiner Urteilsbegründung demnach von einem "wahren Blutbad".

Das Gericht sprach den Angeklagten des Totschlags schuldig. Er selbst bestritt die Tat. Das Motiv konnte der Kammer zufolge nicht aufgeklärt werden. Ein Mordmerkmal sei nicht festgestellt worden. Es hätten sich letztlich auch keine Nachweise finden können, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten womöglich aufgrund einer psychischen Störung vermindert oder gar aufgehoben gewesen sein könnte.

Als strafverschärfend wertete die Kammer nach Angaben der Sprecherin auch die schweren psychischen Folgen für die ebenfalls in der Wohnung anwesenden Zeugen, die zuvor noch gemeinsam mit dem Angeklagten und dem später Getöteten zu Abend gegessen und Karten gespielt hatten.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt und in ihrem Plädoyer darauf verwiesen, dass womöglich ein Wahnerleben oder ein posttraumatischer Flashback eine Rolle gespielt haben könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

L.Guglielmino--PV

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