Pallade Veneta - Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden

Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden


Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden
Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein wegen Straftaten im syrischen Bürgerkrieg verurteilter Syrer darf trotz familiärer Bindungen in Deutschland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Mannes ab, wie es am Montag mitteilte. Der Syrer war 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Umgangs mit Kriegswaffen sowie 19-facher Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Das Gericht sah demnach keine Abschiebungsverbote, die einer Rückführung nach Syrien entgegenstehen. Ein zuvor gewährter Abschiebungsschutz wegen der Lage in Syrien war bereits widerrufen worden.

Nach Auffassung des Gerichts überwiegt der Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenüber den familiären Bindungen des Syrers zu seiner Ehefrau und den vier in Deutschland lebenden minderjährigen Kindern. Denn von dem im Jahr 2015 in Deutschland eingereisten Mann gehe weiterhin die Gefahr von schweren Straftaten aus.

Dabei verwies das Gericht auf seine Rolle im syrischen Bürgerkrieg. Anfang 2013 soll sich der radikalisierte Mann einer dschihadistischen Kampfgruppe angeschlossen haben, die unter anderem den Sturz der syrischen Regierung anstrebte. Bei der Eroberung der Stadt Rakka soll er an der Gefangennahme von rund 40 Menschen beteiligt gewesen sein. Mindestens 19 Gefangene wurden später nach einem Todesurteil eines Scharia-Richters hingerichtet.

Der Antragsteller sei weiterhin gefährdet, sich erneut einem bewaffneten Kampf anzuschließen, hieß es. Er habe seine Taten bis heute bestritten und sich nicht mit seiner Vergangenheit auseinandergesetzt. Dass er neue, vergleichbare Taten begehen könnte, sei daher "hinreichend wahrscheinlich".

Neben der Abschiebung sei auch das auf 20 Jahre befristete Wiedereinreiseverbot angesichts der terroristischen Gefahr, die von ihm ausgehe, rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

H.Lagomarsino--PV

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