Pallade Veneta - Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen

Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen


Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen
Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen

Die Universität Heidelberg muss einem Kölner Anwalt die Namen derjenigen Hochschullehrer nennen, die vor der Ernennung des heutigen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zum Honorarprofessor Gutachten erstellten. Die Gutachten selbst müsse sie allerdings nicht herausgeben, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mit. Harbarth war 2018, noch vor der Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht, zum Honorarprofessor ernannt worden. (Az. 11 K 1571/20)

Textgröße ändern:

Die juristische Fakultät der Heidelberger Universität habe das Verfahren dazu im Herbst 2016 eingeleitet, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Sie habe zwei Gutachten von auswärtigen Hochschullehrern oder -lehrerinnen in Auftrag gegeben. Im Februar 2018 habe der Senat der Universität entschieden, Harbarth zum Honorarprofessor zu bestellen.

Der Kläger habe 2019 bei der Hochschule Auskunft über die Namen der Gutachter und die Übermittlung der Gutachten beantragt, diese habe das jedoch abgelehnt. Daraufhin zog der Anwalt vor das Verwaltungsgericht.

Das Gericht entschied nun, dass die Universität sich bei der Geheimhaltung der Namen nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen könne. Bei der Auswahl der Gutachter handle es sich nämlich um einen "bloßen Verfahrensschritt".

Anders bei den Gutachten selbst: Diese ermöglichten Rückschlüsse darauf, welche Anforderungen die Universität an die wissenschaftlichen Leistungen ihrer Honorarprofessoren stelle.

Harbarth war bis zu seiner Wahl zum Verfassungsrichter im November 2018 Bundestagsabgeordneter für die CDU und stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, außerdem Partner in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Im Juni 2020 wurde er zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.

Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kann noch beantragt werden.

Y.Destro--PV

Empfohlen

45-Jähriger in Bayern bei Feier in Wohnung tödlich verletzt - Täter flüchtig

Ein 45-Jähriger ist in Bayern bei einer nächtlichen Feier in einer Wohnung durch einen Unbekannten tödlich verletzt worden. Der Mann erlag am Dienstag in einem Krankenhaus seinen Verletzungen, wie die Polizei in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg mitteilten. Der vermummte Täter soll in der Nacht gewaltsam in die Wohnung gelangt sein und den 45-Jährigen attackiert haben. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.

Zwei eritreische Regierungsgegner unter Terrorverdacht festgenommen

Zwei führende mutmaßliche Mitglieder einer für gewalttätige Ausschreitungen verantwortlichen regierungskritischen Organisation aus dem ostafrikanischen Eritrea sind in Deutschland festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird den Männern Mitgliedschaft in der als inländische terroristische Vereinigung eingestuften sogenannten Brigade N'Hamedu vorgeworfen. Der deutsche Ableger der gleichnamigen eritreischen Oppositionsbewegung soll Krawalle unter anderem in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und im hessischen Gießen organisiert haben.

Polizei findet Waffenlager nahe Landstraße in Rheinland-Pfalz

Die Polizei hat nahe einer Landstraße in Rheinland-Pfalz ein Waffen- und Munitionslager gefunden. Wem die Waffen gehörten, war zunächst unklar, wie die Beamten in Ludwigshafen am Dienstag mitteilten. Demnach wurden sie am Montag nahe einem Parkplatz an einer Landstraße in Speyer gefunden. Es handelte sich um mehrere Langwaffen, Schrotflinten, Jagdgewehre und mehrere Kurzwaffen.

Freundin zu Ausreise nach Syrien überredet: Anklage gegen IS-Rückkehrerin in Berlin

Weil sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und eine Freundin zur Ausreise nach Syrien überredet haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen eine heute 35-Jährige erhoben. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Die Frau soll sich im Dezember 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben.

Textgröße ändern: