Pallade Veneta - Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen

Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen


Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen
Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen

Die Universität Heidelberg muss einem Kölner Anwalt die Namen derjenigen Hochschullehrer nennen, die vor der Ernennung des heutigen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zum Honorarprofessor Gutachten erstellten. Die Gutachten selbst müsse sie allerdings nicht herausgeben, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mit. Harbarth war 2018, noch vor der Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht, zum Honorarprofessor ernannt worden. (Az. 11 K 1571/20)

Textgröße ändern:

Die juristische Fakultät der Heidelberger Universität habe das Verfahren dazu im Herbst 2016 eingeleitet, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Sie habe zwei Gutachten von auswärtigen Hochschullehrern oder -lehrerinnen in Auftrag gegeben. Im Februar 2018 habe der Senat der Universität entschieden, Harbarth zum Honorarprofessor zu bestellen.

Der Kläger habe 2019 bei der Hochschule Auskunft über die Namen der Gutachter und die Übermittlung der Gutachten beantragt, diese habe das jedoch abgelehnt. Daraufhin zog der Anwalt vor das Verwaltungsgericht.

Das Gericht entschied nun, dass die Universität sich bei der Geheimhaltung der Namen nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen könne. Bei der Auswahl der Gutachter handle es sich nämlich um einen "bloßen Verfahrensschritt".

Anders bei den Gutachten selbst: Diese ermöglichten Rückschlüsse darauf, welche Anforderungen die Universität an die wissenschaftlichen Leistungen ihrer Honorarprofessoren stelle.

Harbarth war bis zu seiner Wahl zum Verfassungsrichter im November 2018 Bundestagsabgeordneter für die CDU und stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, außerdem Partner in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Im Juni 2020 wurde er zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.

Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kann noch beantragt werden.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Fast 300 Schweine verenden bei Brand auf Bauernhof in Niedersachsen

Schätzungsweise 280 Schweine sind bei einem Brand auf einem Bauernhof im niedersächsischen Holdorf verendet. Wie die Polizei in Cloppenburg am Mittwoch mitteilte, brach das Feuer am Dienstag in einem Komplex aus drei miteinander verbundenen Ställen aus. Rund 170 Tiere wurden demnach gerettet. Die Brandursache war den Angaben zufolge zunächst unklar.

"White Tiger" als Vorbild: Junger mutmaßlicher Onlinesadist in Hamburg angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen einen Jugendlichen in einem weiteren Fall von mutmaßlichem Onlinesadismus erhoben. Er soll sieben Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren "zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt" haben, wie die Anklagebehörde am Dienstagabend mitteilte. Die mutmaßlichen Taten beging er demnach teilweise allein, teils mit Mittätern in von ihm gegründeten Gruppen in sozialen Medien zwischen Mai 2023 und März 2024.

Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei umstrittener IP-Adressenspeicherung

Zur besseren Verfolgung von über das Internet begangener Kriminalität nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für die seit Jahren umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Internet-Anbieter verpflichten soll, Geräteadressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Ermittler sollen damit bessere Möglichkeiten erhalten, über das Internet begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder digitale Gewalt aufzuklären.

Polizeiinterne Infos an Kriminelle weitergegeben: Anklage gegen Berliner Beamten

Unter anderem wegen der Weitergabe von polizeiinternen Informationen an Kriminelle hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen 33-jährigen Polizisten erhoben. Dem Neuköllner Streifenbeamten werden Geheimnisverrat, Bestechlichkeit und Rechtsbeugung vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Mittwoch in der Bundeshauptstadt mitteilte.

Textgröße ändern: