Pallade Veneta - Zwei Mineralölkonzerne ziehen wegen Spritpreisprüfung des Kartellamts vor Gericht

Zwei Mineralölkonzerne ziehen wegen Spritpreisprüfung des Kartellamts vor Gericht


Zwei Mineralölkonzerne ziehen wegen Spritpreisprüfung des Kartellamts vor Gericht
Zwei Mineralölkonzerne ziehen wegen Spritpreisprüfung des Kartellamts vor Gericht / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Das Kartellamt will untersuchen, wie die Spritpreise in Deutschland zustandekommen - zwei von zwölf Mineralölkonzernen wollen die dafür nötigen Daten aber nicht herausrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Freitag mit, zwei Mineralölkonzerne hätten Beschwerden gegen sogenannte Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt. Eins der Unternehmen reichte zudem Eilantrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein. Wann darüber entschieden wird, konnte das OLG noch nicht angeben.

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Die Bundesregierung hatte im Zuge der stark gestiegenen Spritpreise nach Beginn des Iran-Kriegs das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen - die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen.

Das Bundeskartellamt in Bonn schickte auf dieser Grundlage Anfang April an alle zwölf Eigner deutscher Raffinerien Auskunftsersuchen. Die Unternehmen müssen damit laut Behörde konkret erläutern, welche Faktoren sie in ihrer Preissetzung vor allem berücksichtigen und wie sich die aktuelle Krisensituation auf ihre Preise auswirkt. Zudem sollen sie über die verschiedenen Konzernstrukturen Auskunft geben und an welcher Stelle im Konzern genau die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Benzin liegen.

Ein Sprecher des Kartellamts teilte am Freitag mit, die Behörde führe "intensive Ermittlungsmaßnahmen". Neben den Auskunftsersuchen an die Unternehmen habe es auch vor kurzem eine Befragung von Tankstellen eingeleitet.

Zwei der zwölf Unternehmen, die hinter den deutschen Raffinerien stehen, hätten aber gegen die Auskunftsbeschlüsse Eilrechtsschutz vor dem OLG beantragt. Die Namen dieser Unternehmen wollten weder das Kartellamt noch das Gericht offenlegen.

Das OLG Düsseldorf teilte mit, die Beschwerden der Mineralölkonzerne gegen die Auskunftsbeschlüsse seien "erst kürzlich" eingegangen. Daher sei noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden.

Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung: "Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können."

Linken-Fraktionschef Sören Pellmann warf der Regierung vor, sie habe das Kartellamt nicht mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet und nicht für Rechtssicherheit gesorgt. Die Konzerne hätten somit keinerlei Konsequenzen zu befürchten. "Während die Ölkonzerne seit Monaten die Menschen abzocken und sich schamlos bereichern, macht sich die Bundesregierung zu deren Komplizin", sagte Pellmann der Nachrichtenagentur AFP.

Die Konzerne müssten mit "harten Gesetzen in die Schranken gewiesen werden", forderte der Linken-Politiker. Wirksam wäre nach seiner Ansicht ein Gewinnmargendeckel, kombiniert mit einer Übergewinnsteuer.

L.Bufalini--PV

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