Pallade Veneta - Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern

Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern


Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.

Textgröße ändern:

Laut Gericht kam es nicht infrage, den Hund im Abstand einiger Wochen im Wechsel bei ihnen unterzubringen, weil beide der Miteigentümerschaft nicht länger zustimmten. Da der Hund selbst auch nicht zu teilen sei, komme konsequenterweise eine Versteigerung des Tiers zwischen den beiden Parteien infrage.

Dies liege sowohl im Interesse der früheren Partner als auch des Hunds, denn die Parteien seien völlig zerstritten. Es sei also davon auszugehen, dass bei einem regelmäßigen Aufeinandertreffen der Parteien bei einer Übergabe des Tiers der Hund extreme Spannungen wahrnehmen würde. Dies entspreche nicht dem Tierwohl.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat im Fall eines Raserunfalls mit drei Toten einen 32-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen eines verbotenenen Rennens mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach

Die Berliner SPD steht nach den Worten der früheren Landesvorsitzenden und jetzigen Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey trotz des Ermittlungsverfahrens zu ihrem Spitzenkandidaten Steffen Krach. Giffey sagte am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg, Krach habe parteiintern transparent über die Vorwürfe gegen ihn berichtet. Es gebe keinen Grund, an seinen Worten zu zweifeln. "Es gilt die Unschuldsvermutung - Steffen Krach hat gestern alles dargelegt."

Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt - sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum "Vehikel" machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Schleswig-Holstein: Eine Tote bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt

Bei einer Gewalttat in einem Supermarkt in Ratzeburg in Schleswig-Holstein ist am Mittwoch eine Frau getötet worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Lübeck am Abend mitteilten, wurde der Tatverdächtige, ein 44-jähriger Mann, schwer verletzt. Es seien Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingeleitet worden.

Textgröße ändern: