Pallade Veneta - Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg

Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg


Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg / Foto: SCOTT OLSON - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Wegen vorsätzlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf altägyptischer Kulturschätze sind ein Mann und eine Frau in Hamburg zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verurteilte den männlichen Beschuldigen nach Angaben einer Sprecherin am Montag zur Zahlung von 93.500 Euro, die weibliche Angeklagte soll dem Urteil zufolge 30.000 Euro zahlen. Den Mann sprach die zuständige Kammer zugleich vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Hehlerei frei, die Frau war von vornherein nur wegen vorsätzlicher Geldwäsche angeklagt.

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Zugleich ordnete das Gericht die Einziehung illegal erlangter Gelder in Höhe von rund 26 Millionen Euro bei dem Mann und etwa sechs Millionen Euro bei der Frau an. Der Vorsitzende Richter sprach nach Angaben der Sprecherin in der Urteilsbegründung von einem "hochgradig komplexen Verfahren". Laut Anklage ging es um den Handel mit mutmaßlich aus Raubgrabungen in Ägypten stammenden antiken Artefakten - darunter das Grabensemble einer Prinzessin und eine Büste der Pharaonin Kleopatra.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen beide Angeklagte dabei gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Beschuldigten gehandelt haben, der Mann als Bandenmitglied. Nach Gerichtsangaben handelte es sich bei den Angeklagten um die Kinder eines der mutmaßlich für die eigentlichen Raubgrabungen in Ägypten verantwortlichen Haupttäter.

Der zum Prozessauftakt im März 58-jährige Beschuldigte solle sich laut Anklage mindestens seit 2013 am bandenmäßigen illegalen Handel mit den Kunstschätzen beteiligt haben. Mit den weiteren, gesondert verfolgten Beschuldigten soll der Mann demnach unter anderem das aus mehreren Sarkophagen bestehende Grabensemble der Prinzessin nach Deutschland gebracht, restauriert und unter Verschleierung der Herkunft an ein Museum in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiterverkauft haben.

Einige Jahre später soll er sich laut Anklageschrift 2016 und 2018 am illegalen Verkauf einer ebenfalls im Besitz des ägyptischen Staats stehenden Büste der Kleopatra und einer Stele des Pharaos Tutanchamun an Museen in den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt haben. An zwei Verkäufen soll unter anderem auch ein französischer Antikenhändler beteiligt gewesen sein, der wahrheitswidrige Eigentumsangaben machte.

Über das Konto der zum Prozessauftakt 42-jährigen Beschuldigten flossen demnach wiederum Teile des Verkaufspreises der Stele. Alle illegal gehandelten Gegenstände hatten einen teils hohen Millionenmarktwert.

Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die fraglichen Artefakte aus illegalen Raubgrabungen stammten und an die beiden Angeklagten Erlöse aus den Verkäufen flossen. Allein die familiären Beziehungen zu den gesondert verfolgten mutmaßlichen Tätern reichten allerdings nicht aus, von einem bandenmäßigen Vorgehen im Rechtssinn auszugehen. Einige Anklagevorwürfe seien zudem bereits verjährt gewesen.

Wegen der insgesamt langen Dauer des Verfahrens gelten nach Angaben der Gerichtssprecherin für beide Angeklagte je 60 Tagessätze der Geldstrafe als vollstreckt. Die von ihnen zu zahlende Summe reduziert sich im Fall der Rechtskraft des Urteils entsprechend. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann viereinhalb Jahre Haft, für die Frau ein Jahr und acht Monate. Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche.

A.dCosmo--PV

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