Pallade Veneta - Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben

Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben


Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben / Foto: David GANNON - AFP/Archiv

Wegen eines unerlaubt errichteten Geräteschuppens muss eine Kleingärtnerin aus Brandenburg einem Gerichtsurteil zufolge ihre Parzelle zurückgeben. Das entschied das Landgericht Frankfurt an der Oder und bestätigte damit ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Frau pachtete das Grundstück seit 2006 und errichtete 2007 einen Geräteschuppen neben der bestehenden Laube. Der Bezirksverband der Kleingärtner verlangte den Rückbau und kündigte schließlich den Pachtvertrag, als die Gärtnerin sich dagegen wehrte. Mit der Klage wollte der Verband die Räumung und Herausgabe der Parzelle erreichen.

Wie zuvor das Amtsgericht rechnete auch das Landgericht den Schuppen flächenmäßig der Laube zu. Eine solche darf nach dem Bundeskleingartengesetz nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Demnach war es aus Sicht des Landgerichts rechtens, angesichts des Regelverstoßes die Herausgabe der Parzelle zu verlangen.

Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil vom 5. August zu. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

B.Cretella--PV

Empfohlen

45-Jähriger in Bayern bei Feier in Wohnung tödlich verletzt - Täter flüchtig

Ein 45-Jähriger ist in Bayern bei einer nächtlichen Feier in einer Wohnung durch einen Unbekannten tödlich verletzt worden. Der Mann erlag am Dienstag in einem Krankenhaus seinen Verletzungen, wie die Polizei in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg mitteilten. Der vermummte Täter soll in der Nacht gewaltsam in die Wohnung gelangt sein und den 45-Jährigen attackiert haben. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.

Zwei eritreische Regierungsgegner unter Terrorverdacht festgenommen

Zwei führende mutmaßliche Mitglieder einer für gewalttätige Ausschreitungen verantwortlichen regierungskritischen Organisation aus dem ostafrikanischen Eritrea sind in Deutschland festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird den Männern Mitgliedschaft in der als inländische terroristische Vereinigung eingestuften sogenannten Brigade N'Hamedu vorgeworfen. Der deutsche Ableger der gleichnamigen eritreischen Oppositionsbewegung soll Krawalle unter anderem in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und im hessischen Gießen organisiert haben.

Polizei findet Waffenlager nahe Landstraße in Rheinland-Pfalz

Die Polizei hat nahe einer Landstraße in Rheinland-Pfalz ein Waffen- und Munitionslager gefunden. Wem die Waffen gehörten, war zunächst unklar, wie die Beamten in Ludwigshafen am Dienstag mitteilten. Demnach wurden sie am Montag nahe einem Parkplatz an einer Landstraße in Speyer gefunden. Es handelte sich um mehrere Langwaffen, Schrotflinten, Jagdgewehre und mehrere Kurzwaffen.

Freundin zu Ausreise nach Syrien überredet: Anklage gegen IS-Rückkehrerin in Berlin

Weil sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und eine Freundin zur Ausreise nach Syrien überredet haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen eine heute 35-Jährige erhoben. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Die Frau soll sich im Dezember 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben.

Textgröße ändern: