Pallade Veneta - Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig

Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig


Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Ehefrau vor den Augen des eigenen Sohns muss ein Mann aus Berlin ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Mordurteil des Berliner Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Mann stach demnach im April 2025 mit einem Küchenmesser auf die 37-Jährige ein, weil sie seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte. (Az. 5 StR 250/26)

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Das Landgericht sah einen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Mann sei mit der Frau wie mit einem austauschbaren Objekt umgegangen. Er betrachtete es als sein Recht, seine Partnerin für ihr Verhalten "zu bestrafen", und hielt sich sogar für berechtigt, "ihr das Leben zu nehmen", wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Januar sagte.

Wie das Landgericht feststellte, hatte das afghanischstämmige Paar 2003 in Afghanistan geheiratet. 2015 kamen sie nach Deutschland. Die Ehe sei seit Jahren problematisch gewesen, weil der Mann ohne Grund eifersüchtig gewesen sei und sich kontrollierend, einengend, bedrohlich und gewalttätig gegenüber der Frau verhalten habe.

2024 ließ er sich nach islamischen Ritus scheiden und heiratete nach islamischem Ritus erneut. Nach deutschem Recht war die Scheidung noch nicht vollzogen. Da ihm die neue Beziehung nicht gefiel, wollte der Mann seine frühere Ehefrau und Mutter der gemeinsamen vier Kinder dann zurückgewinnen. Laut Gericht wollte diese den Plänen jedoch "zumindest nicht uneingeschränkt folgen". Das war demnach auch der Tathintergrund.

Am 17. April 2025 erstach der Ehemann die Frau schließlich in ihrer Wohnung im Berliner Ortsteil Britz. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass die Frau sich nicht mehr seinen Erwartungen gemäß verhalten wollte, führte der BGH aus. Außerdem habe er grundlos angenommen, dass sie sich einem anderen Mann zugewandt habe.

Er habe sie dafür mit dem Tod bestrafen wollen. Mit einem Küchenmesser stach er demnach fünfmal auf den Oberkörper der Frau ein und verletzte mehrere lebenswichtige Organe. Als sie vor ihm zurückwich, habe er ihr vor den Augen des Sohns so wuchtig in den oberen Rücken gestochen, dass ihr Schulterblatt brach.

Die 37-Jährige flüchtete danach in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, wo sie trotz der verzweifelten Bemühungen ihrer Kinder verblutete. Ihr Ehemann wurde von Einsatzkräften der Polizei noch im Gebäude festgenommen.

Das Landgericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler und bestätigte es.

R.Zaccone--PV

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