Pallade Veneta - Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit

Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit


Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit / Foto: Jens SCHLUETER - AFP

Fast vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Beschuldigten erhoben. Dem zur Tatzeit 33-jährigen Beschuldigten werden zweifacher Mord und versuchter Mord in 85 Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt am Freitag mitteilte. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist der Mann schuldfähig. Ein vorläufiges Gutachten sehe keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit, hieß es.

Textgröße ändern:

Der in Leipzig ansässige Deutsche war Anfang Mai in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben. Acht weitere Menschen wurden verletzt.

Nach der Amokfahrt kam der nicht vorbestrafte 33-Jährige wegen Verdachts auf eine Psychose einstweilig in eine Psychiatrie. Er soll sich bereits bis kurz vor der Attacke freiwillig in psychiatrischer Behandlung befunden haben. Da laut dem nun vorliegenden Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit mehr vorliegen, beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Aufhebung des Unterbringungsbefehls und den Erlass eines Haftbefehls. Über diesen Antrag hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Zu den Tatvorwürfen habe sich der Beschuldigte gegenüber den Ermittlern bislang nicht geäußert. Gegenüber dem Sachverständigen machte er jedoch Angaben. Nähere Details nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Auch das Motiv blieb weiter unklar

Die Ermittler sehen demnach die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an. In der Anklage werden dem 33-Jährigen zudem auch schwere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen und acht gefährliche Körperverletzungen zur Last gelegt. Über die Zulassung der Anklage sowie den Haftbefehlantrag entscheidet das Landgericht Leipzig.

C.Conti--PV

Empfohlen

45-Jähriger in Bayern bei Feier in Wohnung tödlich verletzt - Täter flüchtig

Ein 45-Jähriger ist in Bayern bei einer nächtlichen Feier in einer Wohnung durch einen Unbekannten tödlich verletzt worden. Der Mann erlag am Dienstag in einem Krankenhaus seinen Verletzungen, wie die Polizei in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg mitteilten. Der vermummte Täter soll in der Nacht gewaltsam in die Wohnung gelangt sein und den 45-Jährigen attackiert haben. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.

Zwei eritreische Regierungsgegner unter Terrorverdacht festgenommen

Zwei führende mutmaßliche Mitglieder einer für gewalttätige Ausschreitungen verantwortlichen regierungskritischen Organisation aus dem ostafrikanischen Eritrea sind in Deutschland festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird den Männern Mitgliedschaft in der als inländische terroristische Vereinigung eingestuften sogenannten Brigade N'Hamedu vorgeworfen. Der deutsche Ableger der gleichnamigen eritreischen Oppositionsbewegung soll Krawalle unter anderem in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und im hessischen Gießen organisiert haben.

Polizei findet Waffenlager nahe Landstraße in Rheinland-Pfalz

Die Polizei hat nahe einer Landstraße in Rheinland-Pfalz ein Waffen- und Munitionslager gefunden. Wem die Waffen gehörten, war zunächst unklar, wie die Beamten in Ludwigshafen am Dienstag mitteilten. Demnach wurden sie am Montag nahe einem Parkplatz an einer Landstraße in Speyer gefunden. Es handelte sich um mehrere Langwaffen, Schrotflinten, Jagdgewehre und mehrere Kurzwaffen.

Freundin zu Ausreise nach Syrien überredet: Anklage gegen IS-Rückkehrerin in Berlin

Weil sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und eine Freundin zur Ausreise nach Syrien überredet haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen eine heute 35-Jährige erhoben. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Die Frau soll sich im Dezember 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben.

Textgröße ändern: