Pallade Veneta - Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür

Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür


Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür
Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wenn Radfahrer mit einer sich öffnenden Autotür kollidieren, muss dafür in der Regel der Autofahrer allein haften. Bei einem solchen sogenannten Dooringunfall gilt anderes nur, wenn Radfahrer auch auf einer breiten Straße nicht mindestens 50 Zentimeter Sicherheitsabstand halten, wie das Landgericht Köln in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: 5 O 372/20)

Textgröße ändern:

Der Kläger war mit seinem Rennrad im Bergischen Land unterwegs. Als er an einem stehenden Auto vorbeifahren wollte, öffnete sich plötzlich dessen Fahrertür. Der Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Tür und stürzte. Dabei brach er sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt mehrere Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen.

Die Versicherung des Autofahrers erkannte eine Haftung in Höhe von 75 Prozent an. Zu 25 Prozent sei aber auch der Radfahrer schuld. Er habe wohl nicht genug Sicherheitsabstand gehalten. Zudem habe er erkennen können, dass der Autofahrer gerade erst eingeparkt habe und daher wohl die Tür öffnen würde.

Wie nun das Landgericht Köln entschied, muss der Autofahrer beziehungsweise seine Versicherung jedoch allein haften. Ein Mitverschulden des Radfahrers sei nicht anzunehmen. Das Landgericht sprach dem Radler ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro zu, zudem 1089 Euro für die Schäden an seinem Rennrad.

Sofern die Straßenbreite es zulässt, müssten Radfahrer von parkenden Autos einen Abstand halten, der ein leichtes Öffnen der Tür möglich macht. 50 Zentimeter reichten dafür aus. Hier sei nicht feststellbar, dass der Radfahrer diesen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe. Ein Abstand, der Autofahrern ein vollständiges Öffnen der Fahrertür erlaubt, sei auch auf breiten Straßen nicht erforderlich.

Dass der Radfahrer mit seinem Rennrad vermutlich über 30 Stundenkilometer und damit deutlich schneller gefahren sei als bei Radlern üblich, könne ihm nicht vorgeworfen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit habe er jedenfalls nicht überschritten.

Insgesamt sei der Unfall durch die grobe Unachtsamkeit des Autofahrers verursacht worden. Damit habe der Rennradfahrer nicht rechnen müssen, befand das Landgericht.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: