Pallade Veneta - Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig

Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig


Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Weil er seine frühere Freundin und deren Großmutter vergewaltigte und später Einsatzkräfte mit einer Axt bedrohte, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Hafturteil des Landgerichts Hannover, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Januar eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gegen den Angeklagten verhängt.

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Es stellte fest, dass der Mann seine frühere Partnerin und deren Großmutter zum Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen gezwungen habe. Einer der Frauen habe er dabei den Mund mit Panzertape zugeklebt.

Nach diesen Taten habe er beschlossen, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Dazu stahl er dem Urteil zufolge das Auto seiner Exfreundin und zündete es im Juni vergangenen Jahres auf dem Gelände einer Tankstelle an. Das Feuer griff auf eine Zapfsäule über, und das Tankstellendach schmolz, wie der BGH ausführte. Ein Sachschaden von mindestens 200.000 Euro entstand.

Als die Feuerwehr eintraf, bedrohte der Angeklagte dem Urteil zufolge die Einsatzkräfte mit einer Axt, um sie vom Löschen abzuhalten. Mit der Axt habe er auch die Fahrertür eines Polizeifahrzeugs eingeschlagen. Zudem habe er sich mit Brandsätzen bewaffnet. Eine Sondereinheit der Polizei gab einen Warnschuss ab, der Mann wurde überwältigt und festgenommen.

Er kam in Untersuchungshaft. Im Herbst begann der Prozess gegen ihn in Hannover. Das Landgericht sprach ihn schließlich im Januar wegen zweier schwerer Vergewaltigungen, Vergewaltigung, Brandstiftung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und Diebstahls schuldig.

Der Angeklagte wandte sich nach dem Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die Revision wurde verworfen, das Urteil des Landgerichts wurde dadurch rechtskräftig.

L.Barone--PV

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