Pallade Veneta - Zweite Anklage in Zusammenhang mit Attacke an Berliner Holocaust-Mahnmal erhoben

Zweite Anklage in Zusammenhang mit Attacke an Berliner Holocaust-Mahnmal erhoben


Zweite Anklage in Zusammenhang mit Attacke an Berliner Holocaust-Mahnmal erhoben
Zweite Anklage in Zusammenhang mit Attacke an Berliner Holocaust-Mahnmal erhoben / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit der Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 ist ein zweiter Mann angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft wirft Khalaf A. Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung vor, wie sie am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Er soll den inzwischen in erster Instanz als Angreifer verurteilten Wassim Al M. zu der Tat ermutigt haben.

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Dieser verletzte laut Urteil des Berliner Kammergerichts einen spanischen Touristen mit einem Messer schwer am Hals. Das Opfer überlebte nur knapp. Al M., ein Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), wurde im März wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.

Dem Kammergericht zufolge hatte er sich spätestens seit 2024 im Internet im Sinn des IS radikalisiert und wollte "Ungläubige" töten. Er habe gezielt Israelis oder Menschen jüdischen Glaubens angreifen wollen. Am Abend des 21. Februars 2025 packte er demnach den Spanier von hinten und fügte ihm eine 14 Zentimeter lange klaffende Wunde zu.

Der Mann kommt laut Gericht nur gerettet werden, weil wichtige Adern um Millimeter verfehlt worden seien. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Syrer, der als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ende Mai wurde mit A. ein zweiter Syrer festgenommen. Er soll den Nachmittag vor der Tat mit dem späteren Angreifer verbracht haben, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Er habe ihn zu der Tat ermutigt. A. kam in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage gegen ihn und einen möglichen Gerichtsprozess entscheidet nun das Berliner Kammergericht.

Das Holocaust-Mahnmal befindet sich nahe dem Brandenburger Tor und dem Potsdamer Platz. Das 2005 eröffnete Mahnmal mit mehr als 2000 Betonstelen erinnert an die sechs Millionen von Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg ermordeten Jüdinnen und Juden.

M.Romero--PV

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