Pallade Veneta - Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig

Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig


Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Durchsuchungen bei unverdächtigen Menschen sind nicht zulässig, auch wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben, gegen die ermittelt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt. (1 BvR 2232/24, 1 BvR 2399/24).

Textgröße ändern:

Die Beschwerdeführer aus Sachsen sahen in den Durchsuchungen einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Karlsruher Richter erklärten die Verfassungsbeschwerden für zulässig und begründet.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen eine in dem Wohnprojekt lebende Bewohnerin wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Der Frau wurde vorgeworfen, im Sommer 2021 gemeinsam mit anderen mit Tapetenkleister Plakate mit einem Aufruf für eine "antifaschistische Demonstration" an ein Parteibüro, eine Telefonzelle, Bushaltestellen sowie Informationstafeln geklebt zu haben.

Zudem soll sie Graffiti mit Bezug zu der Demonstration angebracht sowie einen Brückenpfeiler, ein Bushäuschen und eine Wand mit roter Farbe besprüht haben. Der Sachschaden wurde auf etwa tausend Euro beziffert.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das zuständige Amtsgericht in Chemnitz im Februar 2022 die Durchsuchung der Wohnung und Geschäftsräume sowie der Fahrzeuge des Beschwerdeführers an, der unter derselben Adresse wie die Beschuldigte gemeldet war - einem alternativen Wohnprojekt. Insgesamt wurden 14 Durchsuchungen angeordnet, auch gegen nicht verdächtige Bewohner. Die Ermittler wollten dadurch Beweismittel sichern.

Die dagegen gerichteten Beschwerden verwarf das Landgericht Chemnitz als unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht sah in dem Vorgehen hingegen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Allein dass jemand Mitbewohner von Verdächtigen sei, rechtfertige keine vorsorglichen Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nichtverdächtige.

Dass die Beschuldigten und die Beschwerdeführer in einer Gemeinschaft wohnen, bedeute nicht zwangsläufig, dass sie auch alle Räumlichkeiten nutzen. Eine effektive Strafverfolgung werde nicht verhindert, erklärten die Karlsruher Richter.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern

In Bayern haben Unbekannte hunderte Nägel und Schrauben auf der Autobahn 9 bei Hilpoltstein verteilt. Es kam zu Reifenschäden an mehreren Fahrzeugen, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Das Geschehen trug sich am Samstagabend zu, Beamte fanden rund 250 Metallteile.

Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween

In der Halloween-Nacht ist es bundesweit zu mehreren Vorfällen mit Molotowcocktails gekommen. In Berlin fasste die Polizei nach eigenen Angaben zwei 14-Jährige, nachdem eines ihrer Einsatzfahrzeuge im Märkischen Viertel mit einem selbstgebauten Brandsatz beworfen worden war. Sie hatten demnach mit Benzin gefüllte Plastikflaschen bei sich. Ob die Jugendlichen auch den Molotowcocktail in Richtung Auto warfen, war unklar.

Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten

Nach den Halloween-Feiern haben Eltern und Kinder nach Polizeiangaben gleich in mehreren Orten Nadeln in gesammelten Süßigkeiten entdeckt worden. Unter anderem in Eichsfeld in Thüringen sowie in Nürnberg in Bayern etwa wurden Metallnadeln in Süßwaren gefunden, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Im Landkreis Konstanz meldete die Polizei, dass "metallische Fremdkörper" in Halloween-Süßigkeiten entdeckt worden seien. Ähnliche Vorfälle wurden auch aus Misburg-Nord in Hannover und dem thüringischen Herbsleben gemeldet.

Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen

In Polen ist der Streit um das Verfassungsgericht am Wochenende dramatisch eskaliert: Nachdem Anhänger der nationalkonservativen Opposition versucht hatten, das Gerichtsgebäude zu stürmen, sprach Regierungschef Donald Tusk am Samstag von einem Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat". Auch die EU-Kommission schaltete sich ein: Sie forderte den der Opposition nahestehenden Präsidenten Karol Nawrocki auf, die vom Parlament ernannten neuen Verfassungsrichter zu bestätigen.

Textgröße ändern: