Pallade Veneta - OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen

OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen


OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Eine Sparkasse in Niedersachsen muss ein Konto des linken Vereins Rote Hilfe vorerst weiterführen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte laut einer Mitteilung vom Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Göttingen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. (4 O 396/25)

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Die Rote Hilfe ist ein Verein zur Unterstützung linker Aktivisten mit rund 18.000 Mitgliedern. Der Verein mit Hauptsitz in Göttingen wird seit 2012 vom Verfassungsschutz beobachtet. Bei der Sparkasse Göttingen führt die Organisation ein Girokonto, auf das unter anderem Spenden eingezahlt werden.

Die Sparkasse kündigte das Konto im Dezember wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung. Das Geldinstitut begründete dies mit der Einstufung der sogenannten Antifa-Ost als terroristische Gruppierung durch das US-Außenministerium.

Der auch als Hammerbande bekannten Antifa-Ost werden zahlreiche Gewalttaten und Überfälle auf Rechtsextremisten in Deutschland und auch 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest zugeschrieben. Die Rote Hilfe warb um Spenden für in Haft sitzende oder vor Gericht stehende Antifa-Aktivisten.

Die Sparkasse, welche die Kontobewegungen der Gruppierung bereits seit zehn Jahren überwachte, tat dies nun in noch kürzeren Abständen - und zwar werktäglich. Das Institut kündigte schließlich das Konto unter Verweis auf den nicht mehr zumutbaren Aufwand.

Der Verein klagte mit dem Ziel, die Sparkasse mit einer einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zur Fortführung des Kontos zu verpflichten. Sowohl das Landgericht Göttingen als nun auch das OLG bestätigten dies. Die Kündigung sei weder durch die Einstufung der US-Behörden als Terrororganisation noch aufgrund einer befürchteten Rufschädigung für die Sparkasse zu rechtfertigen.

Der Verein unterstütze die Antifa Ost auch nicht als solche, sondern Aktivisten, die aufgrund ihrer politischen Betätigung Nachteile erlitten, hieß es. Die OLG-Entscheidung ist unanfechtbar.

A.Graziadei--PV

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