Pallade Veneta - Verwaltungsgericht billigt Auflösung von Punker-Protestcamp auf Sylt

Verwaltungsgericht billigt Auflösung von Punker-Protestcamp auf Sylt


Verwaltungsgericht billigt Auflösung von Punker-Protestcamp auf Sylt
Verwaltungsgericht billigt Auflösung von Punker-Protestcamp auf Sylt / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Ein von Angehörigen der Punkerszene auf der Nordseeinsel Sylt errichtetes Protestcamp ist von den Behörden zu Recht aufgelöst worden. Das entschied das Verwaltungsgericht im schleswig-holsteinischen Schleswig nach Angaben vom Dienstag in einem Eilverfahren. Es folgte der Bewertung der Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland, die sich auf unzureichende sanitäre Verhältnisse und Lärmbelästigung berufen hatte. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

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Das am Rathaus in der Inselhauptstadt Westerland errichtete Protestcamp von Punks, die mit dem kostengünstigen Neun-Euro-Ticket angereist waren, hatte den gesamten Sommer für beträchtliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Da mit dem Camp auch politische Forderungen vertreten wurden, erkannten es die Behörden vor etwa einem Monat zunächst als eine unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit stehende Versammlung an und duldeten es.

Eine Verlängerung über den 31. August hinaus lehnte der Kreis Nordfriesland in der vergangenen Woche allerdings unter Verweis auf eine inzwischen veränderte Interessenabwägungen und die Grundrechte der Anwohnerinnen und Anwohner ab. Er verwies auf anhaltende Ruhestörungen durch tägliche Kundgebungen per Megafon, Musik sowie nächtliches Grölen und andere Formen der Lärmbelästigung. Außerdem gebe es Beschwerden, weil die Bewohnerinnen und Bewohner die von der Gemeinde aufgestellten Toiletten ignorierten und ihre Notdurft anderswo verrichteten.

Das Verwaltungsgericht folgte der Einschätzung und verfügte eine Räumung des Camps, auch eine etwaige Beschwerde in der nächsthöheren Instanz hätte dabei keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Schutz länger andauernder Protestcamps sei "nicht grenzenlos", betonten die Richterinnen und Richter. Die Behörden könnten das Versammlungsrecht der Veranstalter bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschränken. Ein solcher Fall liege auf Sylt vor.

Dabei verwies das Gericht unter anderem auf "erhebliche Verschmutzungen sowie Geruchsbelästigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente" sowie zunehmende Polizeieinsätze. So seien am Dienstag vergangener Woche Polizisten mit Flaschen beworfen und eine Beamtin verletzt worden. Auch für die Zukunft rechne die Kammer mit "erhöhter Rücksichtslosigkeit", weil die vom Veranstalter eingesetzten Campordner nicht hätten für Ordnung sorgen können.

Der Landkreis begrüßte das Urteil und forderte alle Bewohnerinnen und Bewohner des Camps dazu auf, dieses "zeitnah" zu verlassen. Ansonsten sei als "letztes Mittel" auch eine Räumung durch die Polizei möglich. Zuvor würden Vertreter von Kreis, Gemeinde und Polizei "aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen", erklärte die Kreisverwaltung in Husum.

A.Rispoli--PV

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