Pallade Veneta - Verbliebene Bewohnerinnen und Bewohner verlassen Punker-Protestcamp auf Sylt

Verbliebene Bewohnerinnen und Bewohner verlassen Punker-Protestcamp auf Sylt


Verbliebene Bewohnerinnen und Bewohner verlassen Punker-Protestcamp auf Sylt
Verbliebene Bewohnerinnen und Bewohner verlassen Punker-Protestcamp auf Sylt / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Nach einer von den Behörden angeordneten sowie gerichtlich bestätigten Auflösung eines Punker-Protestcamps auf Sylt haben die noch verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner den Bereich am Mittwoch verlassen. Das teilte eine Sprecherin der Polizei auf der Nordseeinsel mit. Die Menschen hätten das Camp freiwillig verlassen. Die von der Gemeinde zur Amtshilfe angeforderte Polizei habe deshalb nicht eingreifen müssen.

Textgröße ändern:

"Die Campbewohner haben das Camp verlassen", sagte die Sprecherin. Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs hätten inzwischen begonnen, das Gelände zu räumen und einen Zaun zu errichten. Zuletzt hatten sich demnach knapp 20 Bewohnerinnen und Bewohner in dem Protestcamp nahe dem Rathaus der Inselhauptstadt Westerland aufgehalten. Die Polizei sei zwar "anwesend", habe dort allerdings nichts weiter zu tun, fügte die Sprecherin an. Angaben zur Zahl der Einsatzkräfte machte sie nicht.

Angehörige der Punkerszene hatten sich den Sommer über auf der zum Bundesland Schleswig-Holstein gehörenden Insel versammelt und dort später auch ein Camp errichtet, das als dauerhafter Aufenthaltsbereich sowie als Sammelpunkt für Kundgebungen diente. Da mit dem Camp politische Forderungen vertreten wurden, erkannte es der Kreis Nordfriesland trotz Beschwerden zunächst für rund einen Monat als Versammlung an, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stand.

Eine Verlängerung über den 31. August hinaus lehnten der Kreis zuletzt jedoch unter Verweis auf eine veränderte Interessenabwägung und die Notwendigkeit zum Schutz der Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner ab. Hauptargumente waren schlechte sanitäre Zustände rund um das Camp und dauerhafte Lärmbelästigung.

Vor den Gerichten hatte diese Ablehnung Bestand, Eilklagen des Organisators des Camps gegen die Auflösung und Räumung wurden abgewiesen. Abschließend billigte am Dienstag das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Entscheidung.

Es verwies auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, weil die Gesundheit anderer Menschen, deren Eigentum sowie die Umwelt durch die Zustände gefährdet seien. Eine Rolle spielte laut Gericht aber auch, dass die Bewohner und Bewohnerinnen ihre Forderungen bereits wochenlang hätten vertreten können.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: