Pallade Veneta - Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden

Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden


Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden
Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden

Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.

Textgröße ändern:

Zwar habe der Verein keinen Anspruch auf ein Verbot der Roller im sogenannten Free-Floating-System glaubhaft machen können. Auch stehe es im Ermessen der zuständigen Behörde, die Entfernung störender E-Scooter anzuordnen. Die Stadt Münster habe dieses Ermessen jedoch "nicht rechtsfehlerfrei" ausgeübt, hieß es.

Ein pauschaler Verweis auf die Selbstverpflichtung der Rollerbetreiber sei nicht ausreichend. Bei einem von drei Betreibern in Münster gebe es nicht einmal konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Scootern. Die Stadt sei sogar selbst der Auffassung, dass es durch die Roller immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen komme.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlt es an einer "effektiven Kontrolle" der Selbstverpflichtung der Betreiber, störende Roller zu entfernen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween

In der Halloween-Nacht ist es bundesweit zu mehreren Vorfällen mit Molotowcocktails gekommen. In Berlin fasste die Polizei nach eigenen Angaben zwei 14-Jährige, nachdem eines ihrer Einsatzfahrzeuge im Märkischen Viertel mit einem selbstgebauten Brandsatz beworfen worden war. Sie hatten demnach mit Benzin gefüllte Plastikflaschen bei sich. Ob die Jugendlichen auch den Molotowcocktail in Richtung Auto warfen, war unklar.

Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten

Nach den Halloween-Feiern haben Eltern und Kinder nach Polizeiangaben gleich in mehreren Orten Nadeln in gesammelten Süßigkeiten entdeckt worden. Unter anderem in Eichsfeld in Thüringen sowie in Nürnberg in Bayern etwa wurden Metallnadeln in Süßwaren gefunden, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Im Landkreis Konstanz meldete die Polizei, dass "metallische Fremdkörper" in Halloween-Süßigkeiten entdeckt worden seien. Ähnliche Vorfälle wurden auch aus Misburg-Nord in Hannover und dem thüringischen Herbsleben gemeldet.

Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen

In Polen ist der Streit um das Verfassungsgericht am Wochenende dramatisch eskaliert: Nachdem Anhänger der nationalkonservativen Opposition versucht hatten, das Gerichtsgebäude zu stürmen, sprach Regierungschef Donald Tusk am Samstag von einem Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat". Auch die EU-Kommission schaltete sich ein: Sie forderte den der Opposition nahestehenden Präsidenten Karol Nawrocki auf, die vom Parlament ernannten neuen Verfassungsrichter zu bestätigen.

Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad

Am zweiten Jahrestag des Unglücks, das in Serbien landesweite Proteste ausgelöst und vor einer Woche schließlich zur Abwahl der Regierung geführt hat, haben tausende Menschen der Opfer des Einsturzes eines Bahnhofsvordachs gedacht. Vor dem Bahnhof von Novi Sad legten Trauernde am Sonntag Herzen mit den Namen der 16 Todesopfer und Blumen nieder und entzündeten Kerzen. Die Katastrophe vor zwei Jahren hatte eine Protestwelle ausgelöst, aus der die Studentenbewegung hervorging, die vor einer Woche die Parlamentswahl gewann.

Textgröße ändern: