Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer / Foto: Uli DECK - AFP/Archiv

Die Frage, ob die Erbschaftsteuer bundesweit gleich sein muss, beschäftigt seit Montag das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung über eine Klage Bayerns. Der Freistaat findet, dass der Bund hier nicht die Regeln für alle vorgeben solle, und hält angesichts gestiegener Immobilienpreise die Freibeträge für zu niedrig. (Az. 1 BvF 1/23)

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"Die Freibeträge wurden 2009 festgesetzt, den Werten damals entsprechend", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) vor der Verhandlung. Die Werte hätten sich seitdem aber vervielfacht, die Freibeträge seien gleich geblieben. Füracker verwies darauf, dass die Immobilienpreise sich regional sehr unterschiedlich entwickeln, die Freibeträge beim Erben aber überall gleich sind - darum müssten die Länder hier die Regeln machen, argumentierte er.

Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, sah das anders. "Eine selbst genutzte Immobilie kann heute grundsätzlich steuerfrei an Ehepartner und Kinder vererbt werden", erklärte er. Einen "Wettbewerb der Bundesländer um die Erbschaftsteuer" hält Görke für "hochgradig gemeinwohlschädlich". Mit einer Regionalisierung der Steuer "gäbe es bald milliardenschwere Umzüge, nur um Steuern zu sparen", warnte er.

Der Betrag, bis zu dem beim Erben keine Steuer bezahlt werden muss, ist unterschiedlich - je nach Verwandtschaftsgrad. Witwer und Witwen beispielsweise erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei vom verstorbenen Ehepartner, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn diese nahen Angehörigen selbst in das geerbte Eigenheim einziehen und es zehn Jahre lang nutzen, fällt gar keine Steuer an.

Das Gericht prüft in der Verhandlung, ob die zugrunde liegenden Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dabei geht es um die Bewertung von Grundstücken, die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen sowie die Steuersätze.

Schon am Dienstag folgt die nächste Verhandlung zur Erbschaftsteuer, dann geht es um die Privilegien für Firmenerben. Urteile werden für diese Woche noch nicht erwartet. Meistens fallen sie einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung.

S.Urciuoli--PV

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