Pallade Veneta - JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg

JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg


JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg
JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg den Beginn der Hauptverhandlung auf den 7. Januar 2027 festgelegt. Insgesamt sind zunächst 51 Verhandlungstage bis Juli vorgesehen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Weitere Termine für die zweite Jahreshälfte sollten folgen. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.

Textgröße ändern:

Juristisch geht es um Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Der Fall gilt als einer der größten Justizskandale der jüngsten bayerischen Geschichte. Als Konsequenz brachte der frühere bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Gesetzesänderungen auf den Weg, die eine Wiederholung verhindern sollen.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll die ehemalige stellvertretende JVA-Leiterin als Hauptbeschuldigte ab Januar 2023 "ein System der Willkür" in der Justizvollzugsanstalt etabliert haben. Darin sollen Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein, Behörden sollen dabei gezielt getäuscht worden sein.

Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben. Auch Mitarbeiter der Sicherungsgruppe sollen in einem mehr oder minder großen Umfang an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein.

Die von den Misshandlungen betroffenen Gefangenen sollen immer wieder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht worden sein, die eigentlich für Häftlinge vorgesehen sind, die für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellen. In Gablingen sollen diese aber bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange genutzt worden sein.

Dabei soll die stellvertretende JVA-Leiterin in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen dabei Grundausstattung wie Matratzen oder sonstige Liegeunterlagen und Papierunterhosen vorenthalten wurden. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Es geht um 117 Fälle einer bewusst rechtswidrigen Unterbringung.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Ermittler finden illegale Cannabisplantage - eine Festnahme

Ermittler haben in einem Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen eine illegale Cannabisplantage entdeckt. Ein 29-Jähriger wurde festgenommen, wie die Polizei in Iserlohn am Mittwoch mitteilte. Demnach waren die Ermittlungen durch einen Hinweis ins Rollen gekommen.

Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert

Drei Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf ein siebenjähriges Kind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg ist das Urteil gegen den damals 14-jährigen Angreifer abgeändert worden. Das Landgericht Weiden verurteilte den mittlerweile 17-Jährigen am Mittwoch nun wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wie ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mitteilte.

Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen

Die Porno-Seite Stripchat muss strengere Auflagen für den Schutz ihrer Nutzer erfüllen. Wie das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch verkündete, wehrte sich deren Betreiberunternehmen Technius ohne Erfolg gegen eine Einstufung der Seite als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Für die Porno-Seite aus Zypern gelten damit strengere Regeln. (Az. T-134/24)

Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines mit Anklageverlesung begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch in Hamburg der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines vor rund vier Jahren begonnen. Vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt muss sich der 50-jährige ukrainische Staatsbürger Serhii K. verantworten. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll es sich um einen früheren Offizier der ukrainischen Streitkräfte handeln, der den Plan zur Sprengung der Erdgasleitungen mit anderen Militärangehörigen entwickelte und das Sabotageteam anführte.

Textgröße ändern: