Pallade Veneta - Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft

Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft


Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft
Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Mehr als ein halbes Jahr nach der Festnahme eines mutmaßlichen Russland-Spions in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Untersuchungshaft für den Ukrainer verlängert. Aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gehen auch Einzelheiten zu den Vorwürfen hervor. So soll der Mann vom russischen Geheimdienst damit beauftragt worden sein, Informationen über einen ukrainischen Soldaten zu sammeln, der wie er selbst vorübergehend in einer Flüchtlingsunterkunft in Attendorn wohnte. (Az. AK 50/26)

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Der 53-Jährige habe herausfinden sollen, ob der Militärangehörige weitere Flüchtlinge auf die Rückkehr in die Ukraine und die dortigen Kämpfe und den Krieg vorbereitete. Außerdem habe er einen weiteren Menschen ausspähen sollen, der Kontakt zu dem Soldaten hatte, führte der BGH aus.

Zweimal soll der Angeschuldigte dem Geheimdienst Informationen darüber geschickt haben, wann der Soldat in der Flüchtlingsunterkunft gewesen sei und dass er mit Menschen in Kontakt stehe, mit denen er in der Armee und im Gefängnis gewesen sei.

Der 53-Jährige wurde Ende März in Hagen auf Grundlage eines Haftbefehls des BGH-Ermittlungsrichters festgenommen. Zunächst ermittelte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, welche die Ermittlungen aber später an die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft übergab.

Diese erhob Ende September Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. "Die Ausspähaktion diente vermutlich auch der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson in Deutschland", erklärte sie.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss noch darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Gerichtsprozess gegen den Verdächtigen beginnt. Der BGH entschied den Angaben nach am 1. Oktober, dass er zunächst in Untersuchungshaft bleibt. Er sah einen dringenden Tatverdacht.

N.Tartaglione--PV

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