Pallade Veneta - Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten

Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten


Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten
Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Zwei Unbekannte haben den Ermittlungsbehörden zufolge versucht, in den berühmten Dresdner Zwinger einzubrechen. Zwei wahrscheinlich mit Einbruchswerkzeugen ausgerüstete Männer betraten am frühen Dienstagmorgen den geöffneten Innenhof des Zwingers über ein Tor, wie die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen am Mittwoch mitteilten. Die Ermittler vermuten, dass sie im Bereich der Porzellansammlung einbrechen wollten.

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Als die beiden Verdächtigen von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes angesprochen wurden, flüchteten sie über das sogenannte Kronentor in unbekannte Richtung. Die Ermittlungsbehörden hoffen zur Aufklärung des Falls auf Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die Angaben zu Menschen machen können, die sich am frühen Dienstagmorgen in der Nähe des Zwingers aufhielten, sollen sich bei der Polizei melden.

Der Dresdner Zwinger ist eines der bekanntesten Barockbauwerke Deutschlands und gilt mit seinem Kronentor als Wahrzeichen der Stadt. Er entstand von 1710 bis 1728 als Orangerie und höfischer Festspielplatz. Der Zwinger beherbergt heute verschiedene Ausstellungen, darunter die Gemäldegalerie Alte Meister und eine Porzellansammlung, die als bedeutendste und umfangreichste keramische Spezialsammlung der Welt gilt.

Der Einbruchsversuch in den Zwinger weckt Erinnerungen an den Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden. Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 war Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. Die Täter gelangten durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume, zertrümmerten eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Mehrere Täter aus dem Berliner Clanmilieu wurden dafür rechtskräftig verurteilt.

O.Mucciarone--PV

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