Pallade Veneta - Behörde kann gegenüber Airlines Ansprüche von Kunden nach Verspätung durchsetzen

Behörde kann gegenüber Airlines Ansprüche von Kunden nach Verspätung durchsetzen


Behörde kann gegenüber Airlines Ansprüche von Kunden nach Verspätung durchsetzen
Behörde kann gegenüber Airlines Ansprüche von Kunden nach Verspätung durchsetzen / Foto: Joe Klamar - AFP/Archiv

Behörden können gegenüber Airlines die Ansprüche von Kunden bei Verspätungen durchsetzen. Das gelte aber nur, wenn der Staat sie dazu ermächtigt habe, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um Fälle aus Ungarn. (Az. C-597/20)

Textgröße ändern:

Mehrere Passagiere flogen mit der polnischen Fluggesellschaft Lot von New York nach Budapest. Der Flug hatte mehr als drei Stunden Verspätung. Die Passagiere wandten sich an die zuständige ungarische Behörde mit der Bitte, unter Berufung auf die europäische Fluggastrechteverordnung von Lot eine Ausgleichszahlung zu organisieren. Das tat die Behörde auch, nachdem sie einen Verstoß gegen die Verordnung festgestellt hatte. Sie wies Lot an, jedem betroffenen Passagier 600 Euro zu zahlen.

Die Airline war jedoch der Meinung, dass nur Gerichte eine solche Zahlung anordnen könnten, und klagte vor dem Hauptstädtischen Gerichtshof in Budapest. Dieser fragte den EuGH, ob eine für die Durchsetzung der Verordnung zuständige nationale Stelle eine Airline nach Beschwerden von Passagieren zur Zahlung verpflichten könne. Dies bejahte der EuGH nun.

Zwar seien Behörden EU-rechtlich nicht dazu verpflichtet, sie könnten aber vom Staat dazu ermächtigt werden. Die pauschalen Ausgleichsbeträge in der Verordnung seien standardisiert und sollten den Schaden ausgleichen, der für alle Passagiere praktisch gleich sei. Die Höhe der Zahlung sei also leicht zu ermitteln, erklärte der EuGH weiter.

Dieser pauschale Ausgleich solle nämlich gerade vermeiden, dass Schadenersatzklagen vor einem Gericht erhoben werden müssten. Allerdings müssten sowohl die Passagiere als auch die Airline die Möglichkeit haben, gegen die behördliche Entscheidung vor einem Gericht vorzugehen.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: