Pallade Veneta - Gericht entscheidet am 16. November über Wiederholung von Berliner Wahl

Gericht entscheidet am 16. November über Wiederholung von Berliner Wahl


Gericht entscheidet am 16. November über Wiederholung von Berliner Wahl
Gericht entscheidet am 16. November über Wiederholung von Berliner Wahl / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird am 16. November seine Entscheidung über eine mögliche Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl des vergangenen Jahres verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in der Hauptstadt mit. Die Wahl war von zahlreichen organisatorischen Pannen überschattet gewesen, beim Verfassungsgericht gingen zahlreiche Beschwerden ein. In einer mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche deutete das Gericht bereits an, dass es eine Wiederholung der Abstimmung verfassungsrechtlich für notwendig erachtet.

Textgröße ändern:

Gerichtspräsidentin Ludgera Selting sagte dabei, es habe "eine Vielzahl von Wahlfehlern" gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien. Vor diesem Hintergrund neigt der Gerichtshof dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus für ungültig zu erklären. Auch die parallelen Bezirksversammlungswahlen dürften demnach betroffen sei und müssten ebenfalls wiederholt werden.

An dem Wahltag am 26. September 2021 war zudem auch der Bundestag gewählt worden. Für deren Überprüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig, dieser berät derzeit unter Verwendung der Erkenntnisse und Einschätzungen aus dem Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht.

Die Vertreter der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP sprachen sich jüngst im Ausschuss dafür aus, die Bundestagswahl in rund 300 der knapp 2300 Berliner Wahllokalen wiederholen zu lassen. Abgestimmt werden soll noch im Oktober.

Bei den Wahlen in der Hauptstadt hatte es zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Teils bildeten sich lange Schlangen von Wahlberechtigten. Daher wurden gegen die Abgeordnetenhaus- und die Bundestagswahl diverse Beschwerden eingereicht, darunter von Landeswahlleitung, Senatsinnenverwaltung sowie von Parteien.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: