Pallade Veneta - Richterbund warnt vor "monatelanger Hängepartie" bei Datenspeicherung

Richterbund warnt vor "monatelanger Hängepartie" bei Datenspeicherung


Richterbund warnt vor "monatelanger Hängepartie" bei Datenspeicherung
Richterbund warnt vor "monatelanger Hängepartie" bei Datenspeicherung / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat bei der Suche nach einer Neuregelung zur Datenspeicherung eine rasche Lösung angemahnt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse deutlich machen, "wo er in dieser wichtigen Frage steht und den Weg zu einem praxistauglichen Kompromiss zwischen dem Bundesjustizminister und der Bundesinnenministerin ebnen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. "Es darf bei dem wichtigen Thema keine monatelange Hängepartie geben."

Textgröße ändern:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält eine Vorlage von Justizminister Marco Buschmann (FDP) für unzureichend. Die SPD will anders als von Buschmann geplant auch künftig die Sicherung von IP-Adressen ermöglichen. Auch Rebehn forderte: "Die Bundesregierung sollte den Regelungsspielraum nutzen, den der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von IP-Adressen eröffnet hat." Die Adressen seien "in vielen Fällen ein wichtiger Ansatzpunkt für die Strafverfolger, um Täter identifizieren zu können".

Die von Buschmann vorgeschlagene sogenannte Quick-Freeze-Lösung "greift zu kurz, weil sich damit nur Verkehrsdaten einfrieren ließen, die bei den Providern zu Geschäftszwecken noch vorhanden sind". In der Regel seien die Daten aber bereits nach wenigen Tagen gelöscht, sagte Rebehn.

Mit Blick auf die Differenzen in der Koalition warnte er: "Eine politische Blockade innerhalb der Ampel-Regierung wäre die schlechteste Lösung für den Kinderschutz und die Bekämpfung schwerer Kriminalität in Deutschland."

Der EuGH hatte im September entschieden, dass die in Deutschland bislang geltende anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten der Telekommunikation - neben IP-Adressen etwa auch die Dauer eines Telefonats oder der Standort eines mobilen Endgeräts - nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Eine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen wäre aber den Luxemburger Richtern zufolge weiter möglich.

Nach dem von Buschmann geplanten Quick-Freeze-Verfahren sollen die Telekomunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden diese dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der Justizminister hat seinen Referentenentwurf am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben. Faeser zufolge ist das Quick-Freeze-Verfahren "kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen".

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: