Pallade Veneta - Bundesgerichtshof: Hafturteil nach Berliner Kannibalenmord rechtskräftig

Bundesgerichtshof: Hafturteil nach Berliner Kannibalenmord rechtskräftig


Bundesgerichtshof: Hafturteil nach Berliner Kannibalenmord rechtskräftig
Bundesgerichtshof: Hafturteil nach Berliner Kannibalenmord rechtskräftig / Foto: David GANNON - AFP/Archiv

Zehn Monate nach dem Urteil im sogenannten Kannibalenmordprozess ist die Verurteilung eines Berliners zu einer lebenslangen Haftstrafe rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin und verwarf die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer Stefan R. einen Mann getötet und seine Genitalien abgetrennt hatte, um sie zu essen. (Az. 5 StR 302/22)

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Dem Berliner Urteil zufolge hatte sich R. im September 2020 über eine Datingplattform mit einem anderen Mann in seiner Wohnung verabredet, um Sex zu haben. R. habe den Mann dann mit einer Droge sediert, ihm die Kehle durchschnitten und die Genitalien abgetrennt, um sie zu essen. Die Leiche soll er zerstückelt und die Teile mit gemieteten Autos an verschiedenen Orten im Berliner Bezirk Pankow abgelegt haben.

Das Verbrechen wurde im November 2020 nach dem Fund menschlicher Knochen in Pankow entdeckt. Untersuchungen ergaben, dass es sich um Leichenteile eines schon seit mehreren Wochen vermissten 43-Jährigen aus Berlin handelte. Weitere Ermittlungen führten dann zur Wohnung des Angeklagten. Dort stießen Polizisten unter anderem auf Blut, weitere Leichenteile und verdächtige Werkzeuge.

Das Landgericht wertete die Tat als Mord und sah die Mordmerkmale einer heimtückischen Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der nachfolgenden Störung der Totenruhe, erfüllt. Es verurteilte R. im Januar dieses Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.

Die Überprüfung des Urteils durch den fünften BGH-Strafsenat mit Sitz in Leipzig habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH nun mit.

L.Barone--PV

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