Pallade Veneta - Prozess gegen Mutter wegen Ermordung von behindertem Sohn in Hildesheim geplatzt

Prozess gegen Mutter wegen Ermordung von behindertem Sohn in Hildesheim geplatzt


Prozess gegen Mutter wegen Ermordung von behindertem Sohn in Hildesheim geplatzt
Prozess gegen Mutter wegen Ermordung von behindertem Sohn in Hildesheim geplatzt / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim hat einen Mordprozess gegen eine 53-Jährige, die ihren behinderten Sohn heimtückisch getötet haben soll, kurz nach dem Beginn wieder ausgesetzt. Nach Angaben der Gerichts vom Mittwoch ergaben sich überraschend neue Fragestellungen, die durch die Erstellung eines zeitaufwändigen Gutachtens geklärt werden müssen. Dies lässt sich demnach im Rahmen der zwischen den Prozessbeteiligten vereinbarten Terminplanung nicht schaffen.

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Die 53-Jährige soll ihrem 17-jährigen Sohn Medikamente ins Essen gemischt haben, um ihn zu töten. Anschließend aß sie selbst in Suizidabsicht von den Speisen. Ihr Sohn starb an einer Vergiftung, die Mutter wurde wiederbelebt. Laut Anklage soll sie die Tat aus psychischer Überforderung in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Der Prozess begann am vergangenen Mittwoch, zum Auftakt legte die Frau ein Geständnis ab.

Die Anklage wegen Mordes beruht dabei auf dem Vorwurf der Heimtücke durch ein heimliches Vergiften ihres arglosen Sohns. Genau an diesem juristisch entscheidenden Punkt sind nach Gerichtsangaben nach der Vernehmung eines Arztes am zweiten Prozesstag am Mittwoch aber Zweifel aufgetaucht. Demnach ist unklar, ob der Sohn aufgrund seines gesundheitlichen Zustands überhaupt in der Lage dazu war, einen Angriff auf sein Leben tatsächlich wahrzunehmen.

Dies wäre laut Gericht rechtlich wiederum Voraussetzung für eine Verurteilung der Beschuldigten wegen eines heimtückischen Mordes. Die Kammer brachte daher ein Expertengutachten auf den Weg, um die Frage abschließend zu klären. Die Erstellung dauert jedoch so lange, dass dieses den zwischen den Beteiligten abgestimmten Prozesszeitraum übersteigt. Eine Verlängerung war aufgrund der zeitlichen Auslastung von Beteiligten nicht möglich. Die Verhandlung wurde daher ausgesetzt und soll zu einem späteren Zeitpunkt neu begonnen werden.

F.Abruzzese--PV

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