Pallade Veneta - Karlsruhe: Sonderprüfung bei Volkswagen muss neu verhandelt werden

Karlsruhe: Sonderprüfung bei Volkswagen muss neu verhandelt werden


Karlsruhe: Sonderprüfung bei Volkswagen muss neu verhandelt werden
Karlsruhe: Sonderprüfung bei Volkswagen muss neu verhandelt werden / Foto: Yann Schreiber - AFP/Archiv

Volkswagen hat im Streit um die Aufklärung des Dieselskandals einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. Karlsruhe erklärte am Freitag, dass das Oberlandesgericht Celle bei der Einsetzung eines Sonderprüfers 2017 das Recht des Autobauers auf rechtliches Gehör verletzt habe. Aktionäre waren damals in Celle vor Gericht gezogen, sie forderten eine externe Kontrolle, um eine mögliche Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat zu prüfen. (Az. 1 BvR 2754/17 u.a.)

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass das Oberlandesgericht neu über den Fall verhandeln muss, ebenso wie über die Ersetzung des Sonderprüfers durch einen anderen im Jahr 2020. Auch dabei habe es Rechte von VW verletzt. Die entsprechenden Entscheidungen wurden nun aufgehoben. Ende 2017 hatte Karlsruhe allerdings einen Eilantrag von VW abgelehnt, so dass der Wirtschaftsprüfer bereits mit seiner Arbeit beginnen konnte.

2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen in Dieselmotoren eine Manipulationssoftware einbaute, weswegen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Der Aktienkurs ging zwischenzeitlich steil nach unten, außerdem sieht sich der Konzern seitdem zahlreichen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Viele Autokäufer fordern Schadenersatz.

Am Freitag teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit, dass die Prozesskosten für Rechtsstreits rund um Dieselmanipulationen - nicht nur von VW, sondern insgesamt - seit 2015 auf rund anderthalb Milliarden Euro gestiegen seien. Im Streit mit Autoherstellern hätten bis Ende Oktober dieses Jahres 413.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben

Weil er seine Ehefrau in Frankfurt am Main aus dem 22. Stock eines Hotels gestoßen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen einen 59-Jährigen erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, seine 40-jährige Frau und Mutter seiner beiden Kinder aus Habgier und heimtückisch getötet zu haben, wie die Frankfurter Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Die Tat ereignete sich bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren.

Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge geplant haben

Etwas mehr als ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme sind mehrere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle "Letzte Verteidigungswelle" angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft wirft den acht teils noch minderjährigen Verdächtigen unter anderem versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und teilweise bereits verübt haben.

Lange Haftstrafe für Mann wegen Tötung von schwangerer Partnerin in Oberhausen

Wegen der Tötung seiner schwangeren Lebensgefährtin in Oberhausen ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Duisburg sprach den 48-Jährigen des Totschlags in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Mehr als 200 Kugelbomben per Post bestellt: Durchsuchungen in Bayern

Der Zoll hat im bayerischen Landkreis Günzburg mehr als 200 Kugelbomben beschlagnahmt, die per Post aus Osteuropa bestellt wurden. Wie das Zollfahndungsamt München und die Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag mitteilten, wurden die illegalen starken Feuerwerkskörper bereits Mitte Oktober bei einem 26-Jährigen gefunden, der sie für sich und neun weitere Beschuldigte bestellt haben soll. Die Wohnungen der neun mutmaßlichen Abnehmer wurden demnach am Montag durchsucht.

Textgröße ändern: