Pallade Veneta - Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen


Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen
Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) hat nach der Bund-Länder-Runde über die weitere Coronastrategie vom Mittwoch eine "sichere Rechtsgrundlage" für Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht von der Bundesebene gefordert. Die Länder seien sich darin einig, dass dies zur Absicherung der anstehenden Öffnungsschritte unbedingt erforderlich sei, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nach den Beratungen vor Journalisten in Berlin. "Wir müssen achtsam bleiben."

Textgröße ändern:

Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Coronaschutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bundestag müssten daher aktiv werden, um Anschlussregelungen zu schaffen, die das Beibehalten von Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglichen. Die Länder bräuchten diese Rechtsgrundlage, betonte Wüst. Es gehe insbesondere um Masken- sowie Abstandspflichten, Bestimmungen für Hygienekonzepte und Vorgaben für Coronatestungen zumindest in Bereichen mit sehr vulnerablen Gruppen.

Die Beibehaltung solcher Basisschutzmaßnahmen sei nicht zuletzt für einen sicheren Schul- und Kitabetrieb erforderlich, sagte Wüst. Es gebe "Grund zu der Hoffnung", dass die Omikronwelle langsam auslaufe. "Wir befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie." Es gehe aber darum, verantwortbare Öffnungsschritte mit "Achtsamkeit" zu verbinden. Dafür sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, um auf ein etwaiges Wiederansteigen von Infektionszahlen reagieren zu können.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach den Beratungen mit dem Ländern vom Mittwoch zu, sich dafür einzusetzen. Ein entsprechender Gesetzgebungsprozess im Bundestag habe schon eingesetzt.

M.Romero--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: