Pallade Veneta - Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus

Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus


Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus
Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus / Foto: SUZANNE CORDEIRO - AFP/Archiv

Ein Gericht im US-Bundesstaat Texas hat angeordnet, dass Ärzte für die Einschätzung einer Notsituation bei Abtreibungen nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Eine Gruppe von Frauen und Ärzten hatte eine Klage gegen die Abtreibungsverbote in Texas eingereicht. Sie argumentierten, medizinische Ausnahmen seien nicht klar definiert, was bei Ärzten Unsicherheit auslöse. Eine Richterin stimmte dieser Einschätzung in ihrem schriftlichen Urteil am Freitag zu.

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In dem Urteil schrieb Richterin Jessica Mangrum, Frauen sei "der Zugang zur Abtreibungsversorgung verzögert oder verweigert worden, weil eine weit verbreitete Unsicherheit über den Ermessensspielraum der Ärzte bei medizinischen Ausnahmen von den Abtreibungsverboten in Texas besteht". Sie erklärte, Ärzte dürften für ihre Einschätzung einer Notlage nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Richterin ordnete eine einstweilige Verfügung an. Ärzte sollen demnach selbst beurteilen können, ob "das Leben und/oder die Gesundheit (inklusive die Fruchtbarkeit)" einer Frau gefährdet sei. Die einstweilige Verfügung soll so lange gelten, bis über die Klage entschieden wurde. Das Verfahren dazu soll im März beginnen. Die einstweilige Verfügung könnte allerdings vorzeitig blockiert werden, falls der Staat Berufung einlegt.

Die Klage wurde vom Center for Reproductive Rights (deutsch: Zentrum für Reproduktionsrechte) eingereicht. Darin wird argumentiert, dass die texanischen Gesetze medizinische Ausnahmen für Abtreibungen nicht klar definieren. Das sei verwirrend für Ärzte und löse eine "Gesundheitskrise" aus.

Im vergangenen Monat hatten mehrere Kläger vor dem Gericht in Austin ausgesagt. Amanda Zurawski, nach der der Fall benannt ist, erklärte etwa, ihr sei eine Abtreibung verweigert worden, obwohl die Fruchtblase sehr früh in der Schwangerschaft geplatzt sei. Dies habe eine Fehlgeburt unvermeidbar gemacht.

Zurawski zufolge sagte ihre Ärztin, dass sie "nicht eingreifen könne, weil das Herz des Babys noch geschlagen habe und die Einleitung der Wehen als illegale Abtreibung angesehen worden wäre". Zurawski erlitt einen lebensbedrohlichen septischen Schock und der Fötus wurde tot geboren.

Die Klage ist die erste, die im Namen von Frauen eingereicht wird, denen eine Abtreibung verweigert wurde, seit der Oberste Gerichtshof der USA vor etwas mehr als einem Jahr das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung aufgehoben hat. Nach texanischem Recht droht Ärzten bei Durchführung einer Abtreibung eine Haftstrafe von bis zu 99 Jahren, Geldstrafen von bis zu 100.000 Dollar und der Entzug ihrer medizinischen Zulassung.

A.Fallone--PV

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