Pallade Veneta - Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung


Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Ein wegen massenhafter Verdünnung von Krebsmedikamenten rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilter früherer Apotheker ist mit einer gegen seine Verurteilung gerichteten Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm diese nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an, weil die Verurteilung keine Rechtsstaatsprinzipien oder Grundrechte verletzt.

Textgröße ändern:

Nach Angaben des Gerichts argumentierte der Mann unter anderem mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz. Dieses für den Rechtsstaat elementare Prinzip stellt laut Bundesverfassungsgericht etwa klar, dass Tat und Schuld einem Verdächtigen "prozessordnungsgemäß" nachgewiesen wird. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes im Sinn des Verstoßes der im Grundgesetz definierten grundlegenden Prinzipien habe dieser allerdings nicht aufgezeigt.

Das Landgericht Essen hatte den früheren Apotheker vor rund fünf Jahren zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der Beschuldigte in mindestens 14.500 Fällen über Jahre hinweg Krebsmedikamente für Patienten aus Habgier unterdosiert hatte. Er wollte so seinen Gewinn steigern. Der Mann wurde wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie Betrugs zu Lasten von Krankenkassen verurteilt.

Vor dem Gang nach Karlsruhe war der Beschuldigte aus Bottrop erfolglos in Revision gegangen, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte diese 2020 ab. Auch die von Nebenklägern des Verfahrens angestrengten Revisionen scheiterten, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Lediglich die mit dem Urteil angeordnete Einziehung von Vermögenswerten wurde damals korrigiert, statt 17 Millionen Euro muss der Mann rund 13,6 Millionen Euro zurückzahlen.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland

Die Zahl der Herzinfarkte geht in Deutschland einer Erhebung zufolge weiter zurück. 2024 wurden rechnerisch 320 Herzinfarkte je 100.000 Menschen ab dem 30. Lebensjahr dokumentiert, das entspricht einem Minus von 14 Prozent im Vergleich zu 2017, wie aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Gesundheitsatlas des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) hervorgeht.

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Textgröße ändern: