Pallade Veneta - Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz

Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz


Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz
Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz

Nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschuttgesetzes gibt es weiter massive Kritik an der Neuregelung. Der Deutsche Städtetag erwartet eine rasche Korrektur der gerade beschlossenen Neuregelung, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht. Am Sonntag traten unterdessen die ersten Lockerungen in Kraft: in den Zügen der Deutschen entfällt nunmehr die 3G-Regel. Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern laufen aber erst in rund zwei Wochen aus.

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Das neue Infektionsschutzgesetz "beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Kommunen", sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Funke-Zeitungen vom Samstag. Es sei "ziemlich wahrscheinlich, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss". Es sei zwar richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache. "Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland und wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist", warnte der Oberbürgermeister von Münster.

Lewe legte den Ländern nahe, rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist am 2. April über Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel zu entscheiden. Solche Maßnahmen sind nach dem neuen Gesetz nur noch in Hotspots möglich.

Die Bundesländer halten das neue Gesetz aber gerade wegen der Hotspotregelung für wenig praktikabel. Die FDP schicke die Bundesländer in die Handlungsunfähigkeit, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der "Bild am Sonntag" mit Blick auf den Widerstand der Liberalen gegen strengere Regeln. "Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft."

Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen nur noch übergangsweise bis Anfang April erlaubt.

Zum Homeoffice sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe, zwar hielten viele Unternehmen über den 20. März hinaus auf der Basis von Betriebsvereinbarungen daran fest. Allerdings gebe es auch Unternehmen, die Homeoffice partout nicht wollten. "Deshalb brauchen wir die Verpflichtung." Er plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. "Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird."

Ein Sprecher der Deutschen Bahn sagte auf Anfrage, in den Zügen des Fern- und Nahverkehrs gelte zwar weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Züge der DB könnten aber wieder ohne 3G-Nachweis genutzt werden. In der Bordgastronomie bleib die 3G-Regel bundesweit bestehen.

Mit dem am Sonntag in Kraft getretenen Gesetz sind die bisherigen Corona-Regeln ausgelaufen. An ihre Stelle tritt ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für Hotspots anordnen. Übergangsweise können sie aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen, was vielfach auch geschieht.

Die FDP verteidigte ihr Nein zu strengeren Regeln. "Zwar ist die Zahl der Neuinfektionen hoch, aber es droht glücklicherweise keine Überlastung des Gesundheitssystems", erklärte Fraktionschef Christian Dürr. "Damit entfällt die Grundlage für staatliche Freiheitsbeschränkungen." FDP-Chef Cristian Lindner sagte der "Augsburger Allgemeinen" vom Samstag, Deutschland gehe damit "jetzt einen Schritt Richtung Normalität". Das Gesetz finde "die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz".

B.Cretella--PV

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