Pallade Veneta - Ärztepräsident Reinhardt hofft auf Scheitern von Cannabis-Legalisierung

Ärztepräsident Reinhardt hofft auf Scheitern von Cannabis-Legalisierung


Ärztepräsident Reinhardt hofft auf Scheitern von Cannabis-Legalisierung
Ärztepräsident Reinhardt hofft auf Scheitern von Cannabis-Legalisierung / Foto: Jack TAYLOR - AFP/Archiv

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hofft, dass die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland doch nicht zustande kommt. Der Präsident der Bundesärztekammer sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Donnerstag über Berichte, wonach das Reformvorhaben am Widerstand von SPD-Politikern scheitern könnte: "Das würde ich sehr begrüßen. Es ist eines der überflüssigsten Gesetzesvorhaben überhaupt. Ich kann die Bedenken der Politiker nachvollziehen, die jetzt eine Überarbeitung fordern."

Textgröße ändern:

Der Entwurf werde dem Kinder- und Jugendschutz "in keiner Weise gerecht", kritisierte der Ärztepräsident. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wisse selbst, "was regelmäßiger Cannabis-Konsum bei jungen Menschen vor dem 23. Lebensjahr macht, wenn die Hirnreifung noch nicht abgeschlossen ist". Eine Freigabe ab 18 Jahren sei unter medizinischen Gesichtspunkten "absolut unverantwortlich", sagte Reinhardt.

Der Ärztepräsident kritisierte auch die Kommunikation des Gesundheitsministers. "Karl Lauterbach hat sich viel vorgenommen, vielleicht etwas zu viel", sagte Reinhardt. "Ich unterstelle ihm dabei gute Absichten, aber oft hängt das Gelingen solch komplexer politischer Entscheidungsprozesse stark von der individuellen Kommunikation ab - und da hat der Minister im Umgang mit den verschiedenen Ebenen nicht immer eine glückliche Hand."

U.Paccione--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: