Pallade Veneta - Lauterbach: Wir müssen bei Corona "auf alles vorbereitet sein"

Lauterbach: Wir müssen bei Corona "auf alles vorbereitet sein"


Lauterbach: Wir müssen bei Corona "auf alles vorbereitet sein"
Lauterbach: Wir müssen bei Corona "auf alles vorbereitet sein"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat davor gewarnt, in der Corona-Pandemie nicht mehr mit einer Verschlechterung der Lage zu rechnen. "Im besten Fall wird das Virus harmloser und löst nur noch kleine und lokal begrenzte Ausbrüche aus", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe). Ob das so komme, wisse aber niemand. "Wir müssen auf alles vorbereitet sein."

Textgröße ändern:

Expertinnen und Experten hatten zuletzt einen baldigen Übergang von der Pandemie zur Endemie des Coronavirus vorausgesagt. "Endemie kann viel bedeuten", betonte allerdings Lauterbach. "Wir können auch in eine Endemie geraten, in der eine sehr gefährliche Variante dominant ist, gegen die wir die Schwachen weiter mit großem Aufwand schützen müssen." Wie sich das Virus weiterentwickele, könne niemand vorhersagen.

Zur aktuellen Corona-Lage in Deutschland sagte Lauterbach, die stark steigenden Infektionszahlen bewegten sich in einem Rahmen, den Fachleute des Robert-Koch-Instituts zuvor errechnet hätten. "Deutschland ist gerade mit deutlich niedrigeren Fallzahlen unterwegs als andere europäische Länder."

Er verteidigte zudem das Vorhaben, die als besonders zuverlässig geltenden PCR-Tests wegen knapp werdender Kapazitäten zu rationieren. "Für sehr viele Testanlässe ist der Antigentest jetzt optimal geeignet, weil er zuverlässig funktioniert und die Ergebnisse schneller vorliegen als bei PCR-Tests."

Entsetzt zeigte sich Lauterbach über Menschen in Gesundheitsberufen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. "Dass medizinisches Personal wissenschaftliche Erkenntnisse leugnet und sogar bereit ist, Patienten zu gefährden, kann nicht sein", sagte er. Es müsse in Kauf genommen werden, dass einzelne Fachkräfte ihre Einrichtungen verlassen, wenn die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen vom 15. März an greift. "Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war."

Er glaube nicht, dass viele Pflegekräfte der Corona-Impfung kritisch gegenüberstehen, fügte Lauterbach hinzu. Am Termin der Umsetzung will er festhalten. Zur Forderung einzelner Bundesländer, die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu verschieben, sagte er: "Das kommt für uns nicht in Frage." Es gehe um den Schutz derer, die besonders gefährdet sind. Das Thema werde mit den Bundesländern gerade "intensiv" besprochen.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: