Pallade Veneta - Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung

Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung


Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung
Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung / Foto: KAREN BLEIER - AFP/Archiv

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Hausärzteberuf attraktiver machen und so einem drohenden Ärztemangel entgegen wirken. Das Kabinett stimmte dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Mittwoch zu, nun muss sich der Bundestag damit befassen. Von "einer Investition in den Erhalt der Hausarztpraxis" sprach Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Scharfe Kritik äußerten hingegen Sozialverbände und Krankenkassen.

Textgröße ändern:

Ohne das Gesetz werde es in vielen ländlichen Gebieten aber auch Teilen der Großstädte keine Hausärzte mehr geben, sagte Lauterbach bei der Vorstellung des Vorhabens in Berlin. Bundesweit seien bereits heute 5000 Hausarztsitze nicht besetzt. "Wir dürfen aber nicht zulassen, das es medizinische Banlieus gibt." Das Gesetz sei deshalb "sehr wichtig", betonte der Minister.

Dieser will den Beruf des Hausarztes "attraktiver machen". Hausärztinnen und -ärzte sollen dafür bessere Abrechnungsmöglichkeiten bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Jene, die viele Hausbesuche machen, sollen mit der Einführung bestimmter Pauschalen zudem besonders honoriert werden.

Überfüllte Praxen soll es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen alle drei Monate zum Arzt - Jahrespauschalen sollen die aktuellen Quartalspauschalen ersetzen. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Der Gesundheitsminister setzt zudem darauf, dass es sich durch die wegfallenden Budgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.

Alle Maßnahmen zusammen sollen Lauterbach zufolge dafür sorgen, dass sich wieder mehr Medizinstudierende für den Hausarztberuf entscheiden. Das Gesetz enthält aber auch über diesen Fachbereich hinaus gehende Punkte: Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie soll verbessert werden, das Antragsverfahren auf solch eine Therapie zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein.

Ebenfalls erleichtert werden soll die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Eine weitere Neuerung ist im Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem zentralen Selbstverwaltungsorgans im Gesundheitswesen, geplant: Pflegekräfte und Patientenvertreter sollen dort mehr Mitspracherechte bekommen.

Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war außerdem die Einführung von Gesundheitskiosken, niedrigschwelligen Anlaufstellen in ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln, sowie ein Förderprogramm für Medizinstudienplätze. Letzteres sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.

Lauterbach strich beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch bei den Beratungen des Bundestags wieder in das Gesetz hinein gelangen. Der SPD-Minister zeigte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass dies gelingt: "Wir haben im parlamentarischen Verfahren bislang immer wesentliche Verbesserungen der Gesetze hinbekommen."

Die Koalitionspartner FDP und Grüne begrüßten das Vorhaben Lauterbachs. Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus hob die Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie hervor. Diese sei "überfällig". Von "einem ersten Schritt für die Modernisierungsreform der ambulanten Gesundheitsversorgung" sprach der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau. Er betonte aber zugleich, dass im parlamentarischen Verfahren "wichtige Reformaspekte" erneut auf die Tagesordnung müssten.

Scharfe Kritik äußerten hingegen die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). "Wir verpassen die Chance, unser ambulantes Gesundheitssystem so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben", erklärte Diakonie-Vorständin Maria Loheide. Wichtige Bausteine wie die Kioske seien aus dem Gesetz gestrichen worden. Lohheide appellierte an die Abgeordneten, "das Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern sich dafür einzusetzen, dass diese Vorhaben wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen werden".

Das 'Stärkungsgesetz' im Namen sei "reine Verpackung", kritisierte Joß Steinke vom DRK. Er bemängelte ebenfalls das Fehlen unter anderem der Gesundheitskioske.

Deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und -zahler erwartet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) - "aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen". Genauere Zahlen nennt der Vize-Chef des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer: Er geht durch "diese Gießkannen-Finanzierung" von Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr aus. "Es bleibt in erster Linie ein Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte", betont Hoyer.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland

Die Zahl der Herzinfarkte geht in Deutschland einer Erhebung zufolge weiter zurück. 2024 wurden rechnerisch 320 Herzinfarkte je 100.000 Menschen ab dem 30. Lebensjahr dokumentiert, das entspricht einem Minus von 14 Prozent im Vergleich zu 2017, wie aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Gesundheitsatlas des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) hervorgeht.

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Textgröße ändern: