Pallade Veneta - Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht

Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht


Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht
Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Schwer kranke Mieter einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben im Streit über eine Zwangsräumung einen Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das Landgericht Hagen muss neu entscheiden, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es hätte sich demnach genauer mit möglichen gesundheitlichen Folgen einer Räumung für die Familie befassen müssen. (Az. 2 BvR 51/24)

Textgröße ändern:

In der Viereinhalbzimmerwohnung lebt ein Ehepaar im Rentenalter mit erwachsenem Sohn. Die Mutter leidet an Demenz, der Vater an einer depressiven Störung und der Sohn an einer schizotypen Störung. Nach einer Hausfriedensstörung durch den Sohn wurde die Wohnung gekündigt. Das Amtsgericht Schwelm entschied im September 2021, dass sie zwangsgeräumt werden sollte.

Dagegen wehrte sich die Familie zunächst vor dem Amtsgericht und später vor dem Landgericht. Dieses setzte die Zwangsvollstreckung aus und holte Gutachten zum Gesundheitszustand der drei Mieter ein. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob diese suizidgefährdet wären, wenn sie ausziehen müssten. Der Gutachter sah dafür nur ein geringes Risiko.

Das Landgericht wies daraufhin die Beschwerde der Mieter zurück. Die Zwangsvollstreckung sollte nur für weitere drei Monate ausgesetzt werden, bis die Frau in einem Heim untergebracht werden könne. Nach dieser Entscheidung zog die Familie vor das Bundesverfassungsgericht.

Dieses stellte nun eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte fest. Das Landgericht hätte genau prüfen müssen, welche gesundheitliche Verschlechterung der demenzkranken Frau im Fall einer Heimunterbringung drohe, hieß es. Im Fall des Sohns habe das Landgericht für möglich gehalten, dass er bei einer Räumung vorübergehend in eine geschlossene Unterbringung müsse. Auch das habe es nicht genau geprüft.

Zudem habe es sich nicht damit befasst, dass nach eigenen Angaben ein Suizidrisiko für den Vater drohe, wenn die Familie getrennt würde und seine Frau in ein Heim käme. Das Landgericht soll nun erneut über den Fall entscheiden. Bis dahin wird die Zwangsräumung ausgesetzt.

O.Merendino--PV

Empfohlen

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Textgröße ändern: