Pallade Veneta - Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht

Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht


Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht
Zwischenerfolg für Mieter in Streit um Zwangsräumung vor Bundesverfassungsgericht / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Schwer kranke Mieter einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben im Streit über eine Zwangsräumung einen Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das Landgericht Hagen muss neu entscheiden, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es hätte sich demnach genauer mit möglichen gesundheitlichen Folgen einer Räumung für die Familie befassen müssen. (Az. 2 BvR 51/24)

Textgröße ändern:

In der Viereinhalbzimmerwohnung lebt ein Ehepaar im Rentenalter mit erwachsenem Sohn. Die Mutter leidet an Demenz, der Vater an einer depressiven Störung und der Sohn an einer schizotypen Störung. Nach einer Hausfriedensstörung durch den Sohn wurde die Wohnung gekündigt. Das Amtsgericht Schwelm entschied im September 2021, dass sie zwangsgeräumt werden sollte.

Dagegen wehrte sich die Familie zunächst vor dem Amtsgericht und später vor dem Landgericht. Dieses setzte die Zwangsvollstreckung aus und holte Gutachten zum Gesundheitszustand der drei Mieter ein. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob diese suizidgefährdet wären, wenn sie ausziehen müssten. Der Gutachter sah dafür nur ein geringes Risiko.

Das Landgericht wies daraufhin die Beschwerde der Mieter zurück. Die Zwangsvollstreckung sollte nur für weitere drei Monate ausgesetzt werden, bis die Frau in einem Heim untergebracht werden könne. Nach dieser Entscheidung zog die Familie vor das Bundesverfassungsgericht.

Dieses stellte nun eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte fest. Das Landgericht hätte genau prüfen müssen, welche gesundheitliche Verschlechterung der demenzkranken Frau im Fall einer Heimunterbringung drohe, hieß es. Im Fall des Sohns habe das Landgericht für möglich gehalten, dass er bei einer Räumung vorübergehend in eine geschlossene Unterbringung müsse. Auch das habe es nicht genau geprüft.

Zudem habe es sich nicht damit befasst, dass nach eigenen Angaben ein Suizidrisiko für den Vater drohe, wenn die Familie getrennt würde und seine Frau in ein Heim käme. Das Landgericht soll nun erneut über den Fall entscheiden. Bis dahin wird die Zwangsräumung ausgesetzt.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland

Die Zahl der Herzinfarkte geht in Deutschland einer Erhebung zufolge weiter zurück. 2024 wurden rechnerisch 320 Herzinfarkte je 100.000 Menschen ab dem 30. Lebensjahr dokumentiert, das entspricht einem Minus von 14 Prozent im Vergleich zu 2017, wie aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Gesundheitsatlas des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) hervorgeht.

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Textgröße ändern: