Pallade Veneta - Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen

Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen


Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen
Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen / Foto: JAM STA ROSA - AFP/Archiv

Wer stark an Gewicht verliert und überschüssige Hautfalten operativ entfernen lassen will, kann die Kosten dafür nicht immer über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass dies eine notwendige Krankenbehandlung ist, wie das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch mitteilte. Bei überschüssigen Hautfalten ist das nur der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen vorliegen. (Az.: L 1 KR247/22)

Textgröße ändern:

Eine 47-Jährige mit starkem Übergewicht hatte sich im Ausland einer Schlauchmagenoperation unterzogen. Anschließend nahm sie 43 Kilogramm ab. Wegen der daraufhin entstandenen Hautfalten und der sogenannten Fettschürze beantragte sie bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Hautstraffung. Dies lehnte die Kasse ab, weil der Eingriff keine notwendige Krankenbehandlung gewesen sei.

Die Frau habe keinen Anspruch auf die Kostenübernahme, entschied nun der Senat des LSG und gab der gesetzlichen Krankenkasse damit Recht. Hautfalten haben nur dann einen Krankheitswert, wenn dauerhaft therapieresistente Hautreizungen wie Pilzbefall oder Entzündungen vorliegen. Auf die Klägerin treffe das nicht zu. Auch sei die Frau nicht schwerwiegend entstellt.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall

In der Ebola-Epidemie in Zentralafrika hat nun auch Nigeria einen ersten Fall gemeldet. Eine unlängst per Flugzeug aus Uganda eingereiste Frau sei in ein Krankenhaus eingeliefert worden, teilte das Gesundheitsministerium des bevölkerungsreichsten Landes Afrikas am Dienstag mit. Dort sei sie mehrere Tage behandelt worden, bevor sich die Diagnose bestätigt habe. Die Regierung forderte alle Gesundheitseinrichtungen des Landes zu "höchster Alarmbereitschaft" auf.

Kassenärzte sagen deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027 voraus

Die Kassenärzte in Deutschland erwarten, dass gesetzlich Versicherte ab kommendem Jahr deutlich länger auf einen Arzttermin als bisher warten müssen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, verwies dazu in der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) auf die Kürzung von Mitteln für die ambulante Versorgung. Dadurch seien "mehr als 50 Millionen Termine" gestrichen worden. Die Terminnot werde sich daher weiter verschärfen, sagte Gassen.

Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln

Die schwarz-rote Koalition will bei der Vergabe von Facharztterminen an gesetzlich Versicherte mehr Gerechtigkeit schaffen. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) kündigte am Wochenende Vorschläge von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) an, die für kürzere Wartezeiten sorgen sollen. Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, kritisierte die bisherige Bevorzugung von Privatpatienten als "himmelschreiende Ungerechtigkeit".

Facharzttermine: Unionsfraktionschef Frei will kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, dringt auf kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte. Manches im Gesundheitssystem werde als ungerecht empfunden oder sei tatsächlich ungerecht, sagte Frei dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagausgabe). "Darum müssen wir uns kümmern. Ein Beispiel sind die oft langen Wartezeiten für Facharzttermine."

Textgröße ändern: