Pallade Veneta - Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen

Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen


Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen
Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen / Foto: JAM STA ROSA - AFP/Archiv

Wer stark an Gewicht verliert und überschüssige Hautfalten operativ entfernen lassen will, kann die Kosten dafür nicht immer über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass dies eine notwendige Krankenbehandlung ist, wie das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch mitteilte. Bei überschüssigen Hautfalten ist das nur der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen vorliegen. (Az.: L 1 KR247/22)

Textgröße ändern:

Eine 47-Jährige mit starkem Übergewicht hatte sich im Ausland einer Schlauchmagenoperation unterzogen. Anschließend nahm sie 43 Kilogramm ab. Wegen der daraufhin entstandenen Hautfalten und der sogenannten Fettschürze beantragte sie bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Hautstraffung. Dies lehnte die Kasse ab, weil der Eingriff keine notwendige Krankenbehandlung gewesen sei.

Die Frau habe keinen Anspruch auf die Kostenübernahme, entschied nun der Senat des LSG und gab der gesetzlichen Krankenkasse damit Recht. Hautfalten haben nur dann einen Krankheitswert, wenn dauerhaft therapieresistente Hautreizungen wie Pilzbefall oder Entzündungen vorliegen. Auf die Klägerin treffe das nicht zu. Auch sei die Frau nicht schwerwiegend entstellt.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Textgröße ändern: