Pallade Veneta - Holetschek gegen Freitestung nach fünftägiger Corona-Isolation

Holetschek gegen Freitestung nach fünftägiger Corona-Isolation


Holetschek gegen Freitestung nach fünftägiger Corona-Isolation
Holetschek gegen Freitestung nach fünftägiger Corona-Isolation / Foto: Christof STACHE - AFP

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene Freitestung für Corona-Infizierte nach fünf Tagen Isolation abgelehnt. "Wir sehen die Freitestungsfrage etwas anders als der Bundesgesundheitsminister", sagte Holetschek der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Montag. Eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen.

Textgröße ändern:

Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren, sagte Holetschek weiter. Etwas anderes gilt nach seinen Worten in Bayern für Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die vulnerablen Gruppen müssten weiterhin geschützt werden "und stehen im Fokus unserer Bemühungen", betonte der CSU-Politiker.

So sei im Freistaat festgelegt worden, dass Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, vor der Rückkehr zur Arbeit ein negatives Testergebnis vorlegen und symptomfrei sein müssen. Auch Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen würden getestet.

Lauterbach hatte sich für einen abschließenden Test nach der Isolation "zumindest als dringende Empfehlung" ausgesprochen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden soll.

In den meisten Ländern gilt derzeit nach wie vor die Regelung, dass die Isolation für Corona-Infizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Unter anderem Bayern und Sachsen hatten die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn Tagen auf fünf Tage reduziert.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: