Pallade Veneta - Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar

Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar


Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar
Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Menschen wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Viele von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt. Sie sahen ihre körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit dadurch verletzt, dass sie die Impfung gegen Corona nachweisen müssen. Das Gericht erklärte jedoch, es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat".

Trotz der "hohen Eingriffsintensität" müssten die "grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten". Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem Ziel, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, einen legitimen Zweck verfolge. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen.

Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.

Einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht hatte das Gericht bereits im Februar abgelehnt. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn der Nachweis fehlt.

Im Februar beanstandete das Gericht noch, dass die Regelung teilweise lediglich auf die Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut verweise. Dabei besserte der Gesetzgeber allerdings inzwischen nach und fügte eine genaue Definition ins Gesetz selbst ein.

Einem ZDF-Bericht zufolge führte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung. Es sei zu Personalausfällen gekommen, aber "nicht im befürchteten Ausmaß", berichtete die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas, dem Sender nach Angaben vom Donnerstag. Laut Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ausdrücklich". Der Staat sei "verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte er.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Union lehnt SPD-Forderung nach Kassenbeiträgen auf alle Einkommensarten ab

Der SPD-Vorschlag, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben, um das Gesundheitssystem zu stabilisieren, stößt in der Union auf Widerstand. Eine solche Abgabe treffe vor allem die Kleinsparer, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), warnte vor "neuen Belastungen für breitere Teile der Bevölkerung".

Trump startet nach ihm benanntes Regierungsportal für günstigere Medikamente

US-Präsident Donald Trump hat den Start eines nach ihm benannten Verkaufsportals für vergünstigte Medikamente bekannt gegeben. Auf der Website "TrumpRx" seien "Dutzende der am häufigsten verwendeten verschreibungspflichtigen Medikamente für alle Verbraucher mit drastischen Rabatten erhältlich", sagte Trump am Donnerstag (Ortszeit) bei der Vorstellung des Regierungsportals im Weißen Haus. Trump versucht angesichts einer drohenden Niederlage seiner Republikaner bei den Zwischenwahlen im November, die Wut der US-Wähler über hohe Lebenshaltungskosten zu adressieren.

Krankenhäuser hoffen auf Wiedereinführung des Zivildienstes

Im Fall einer Wiedereinführung des Zivildienstes in Deutschland sind die Krankenhäuser in hohem Maße bereit, Zivi-Stellen zu schaffen. Fast alle Kliniken, die früher Zivis beschäftigten, wären nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) bereit, wieder ein vergleichbares Stellenangebot zu schaffen, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 habe es bei den Arzneimitteln ohne Impfstoffe erwartungsgemäß einen Anstieg um 4,9 Prozent auf 56,4 Milliarden Euro gegeben, teilte der DAV am Donnerstag unter Berufung auf Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren in Berlin mit.

Textgröße ändern: