Pallade Veneta - Krankenkasse KKH verzeichnet mehr Behandlungen wegen Brustkrebs

Krankenkasse KKH verzeichnet mehr Behandlungen wegen Brustkrebs


Krankenkasse KKH verzeichnet mehr Behandlungen wegen Brustkrebs
Krankenkasse KKH verzeichnet mehr Behandlungen wegen Brustkrebs / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Daten der Krankenkasse KKH zeigen eine Zunahme von Brustkrebsbehandlungen in den vergangenen Jahren. 2023 seien rund 33 Prozent mehr bei der KKH Versicherte wegen Brustkrebs behandelt worden als zehn Jahre zuvor, teilte die Krankenkasse am Mittwoch in Hannover mit. Frauen ab 50 Jahren bekämen vermehrt die Diagnose, das Risiko steige mit dem Alter.

Textgröße ändern:

Dabei verzeichnet die KKH die höchste Zunahme an Patientinnen in Sachsen mit plus 51 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt und Thüringen mit plus 49 beziehungsweise 47 Prozent.

Die KKH verwies darauf, dass gesetzlich versicherte Frauen ab 30 Jahren einmal im Jahr Anspruch darauf haben, dass Brüste und Lymphknoten in einer ärztlichen Praxis abgetastet werden. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren könnten außerdem alle zwei Jahre eine Mammografie vornehmen lassen. Das ist eine weitere Art der Früherkennung.

Den KKH-Daten zufolge ließen im Jahr 2023 rund 39 Prozent der dort versicherten Frauen ab 30 Jahren ihre Brust abtasten. Etwa jede vierte KKH-Versicherte ab 50 Jahren habe eine Mammografie machen lassen.

"Brustkrebs ist zwar die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, sie kann inzwischen aber in vielen Fällen gut behandelt werden, wenn sie in einem frühen Stadium erkannt wird", erklärte KKH-Ärztin Aurelia Tegtmeyer.

Sie riet dazu, sich regelmäßig mit dem Körper vertraut zu machen und sich darüber zu informieren, wie er sich im Lauf des Lebens verändert. Brustkrebs verursache in einem frühen Stadium oft erst einmal keine Beschwerden. Es gebe aber Anzeichen wie Verformungen der Brust oder feste Knoten, die auf eine Krebserkrankung hinweisen könnten.

Oft seien diese Veränderungen harmlos, sie sollten aber in jedem Fall ärztlich abgeklärt werden. Frauen mit Brustkrebsdiagnosen in der Familie könnten selbst ein erhöhtes Risiko haben und sollten mit Arzt oder Ärztin über die Möglichkeiten einer intensiveren Früherkennung sprechen.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: