Pallade Veneta - Trotz Impfpflicht: Masernschutz bei Kindern immer noch unzureichend

Trotz Impfpflicht: Masernschutz bei Kindern immer noch unzureichend


Trotz Impfpflicht: Masernschutz bei Kindern immer noch unzureichend
Trotz Impfpflicht: Masernschutz bei Kindern immer noch unzureichend / Foto: FRED TANNEAU - AFP/Archiv

Trotz der vor fünf Jahren eingeführten Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen ist der Masernschutz bei Kindern in Deutschland immer noch unzureichend. Nach dem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Arzneimittelreport der Krankenkasse Barmer waren 2022 bundesweit 87 Prozent der Zweijährigen vollständig gegen Masern geimpft. Das waren rund acht Prozentpunkte mehr als 2019. Um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, ist jedoch eine Immunisierungsrate von mindestens 95 Prozent notwendig.

Textgröße ändern:

Eine solche Durchimpfungsrate ist entscheidend, um nicht nur geimpfte Menschen, sondern auch jene zu schützen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Insgesamt waren im Jahr 2022 annähernd fünf Prozent der Zweijährigen ohne jegliche Masernimpfung.

In Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern ist der Masernschutz demnach besonders lückenhaft. In diesen Bundesländern wurden nur zwischen 77 und 85 Prozent der Zweijährigen vollständig geimpft. Damit liegen die Werte um bis zu zehn Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt.

"Die Masernimpfpflicht hat zwar die Impfquote gesteigert, aber das angestrebte 95-Prozent-Ziel nach wie vor in allen Bundesländern verfehlt", erklärte Barmer-Chef Christoph Straub. Um dies zu erreichen, seien zielgerichtete Impfkampagnen und eine intensivere Aufklärung nötig, um Vorbehalte gegen Impfungen auszuräumen.

Dem Barmer-Report zufolge verbesserten sich die Impfraten für Masern, Mumps und Röteln, die üblicherweise als Kombinationsimpfung verabreicht werden, seit Einführung der Masernimpfpflicht. Im Vergleich zu den Geburtsjahrgängen 2016 und 2017 stieg der Anteil der vollständig geimpften Kinder im Jahr 2022 um fast zehn Prozentpunkte. Allerdings erhielten rund acht Prozent in den ersten beiden Lebensjahren nur eine statt der empfohlenen zwei Impfdosen.

Auch bei anderen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden die angestrebten Impfquoten demnach nicht erreicht. Das betrifft neben Masern unter anderem auch Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Hepatitis B oder Rotaviren.

Es gibt zudem immer noch Kinder, die in den ersten beiden Lebensjahren komplett ungeimpft sind. Bundesweit betrifft dies laut Barmer fast drei Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder - hochgerechnet etwa 20.800. Straub nannte dies "alarmierend". Bayern und Baden-Württemberg hatten mit rund vier Prozent den höchsten Anteil ungeimpfter Zweijähriger, während Brandenburg mit 1,5 Prozent laut Barmer die geringste Quote aufwies.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: