Pallade Veneta - Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest


Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest
Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)

Textgröße ändern:

Die Regelung ist seit 2023 nicht mehr in Kraft. In dem Verfahren in Osnabrück geht es um den November und Dezember 2022. Dort klagte eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet. Gegen sie wurde im Jahr 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.

Schon im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Osnabrücker Gericht findet aber, dass die Regelung im Verlauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineinwuchs. Vor allem seien die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz einer Impfung vor der Übertragung des Virus auf andere Menschen wissenschaftlich nicht belastbar gewesen. Die Regelung sei spätestens ab Oktober 2022 nicht mehr dazu geeignet gewesen, dem Schutz vulnerabler Menschen zu dienen.

Diese Überzeugung begründete es aber nicht ausreichend, wie das Verfassungsgericht nun entschied. Das Osnabrücker Gericht gehe selbst davon aus, dass die Impfung vor der Übertragung des Virus schütze, wenn auch bei der Omikronvariante weniger als zuvor - hier gebe es also einen Widerspruch.

Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Vefassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.

Damit habe sich das Osnabrücker Gericht nicht auseinandergesetzt, erklärte es. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Lage im Jahr 2022 beurteilte. Dabei habe es sich "dazu gedrängt sehen" müssen, denn es sei auf die Studienlage in diesem Jahr hingewiesen worden. Demnach war die Übertragungswahrscheinlichkeit durch aufgefrischt Geimpfte um rund 20 Prozent niedriger als durch nicht geimpfte Menschen.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Textgröße ändern: