Pallade Veneta - Nun fast ganz Bayern betroffen: Drei neue FSME-Risikogebiete in Deutschland

Nun fast ganz Bayern betroffen: Drei neue FSME-Risikogebiete in Deutschland


Nun fast ganz Bayern betroffen: Drei neue FSME-Risikogebiete in Deutschland
Nun fast ganz Bayern betroffen: Drei neue FSME-Risikogebiete in Deutschland / Foto: BERTRAND GUAY - AFP/Archiv

Die Zahl der Landkreise und Stadtkreise mit einem erhöhten Risiko für durch Zecken übertragene Hirnhautentzündungen hat sich um drei erhöht. Damit gelten deutschlandweit 183 Kreise als FSME-Risikogebiete, teilte das Robert-Koch-Institut am Donnerstag in Berlin mit. Mit 686 Erkrankungen an der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sei vergangenes Jahr zudem die zweithöchste Zahl seit dem Beginn der Datenerfassung im Jahr 2001 gezählt worden.

Textgröße ändern:

In Bayern zählt nun auch die Stadt Augsburg als Risikogebiet, so dass mit Ausnahme der Stadt Schweinfurt inzwischen das ganze Bundesland diese Einstufung hat. In Brandenburg kam als fünfter Kreis der Landkreis Elbe-Elster auf die Risikoliste, in Niedersachsen als zweiter Kreis der Landkreis Celle.

In Deutschland besteht ein erhöhtes Risiko für eine FSME-Infektion vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen, in Sachsen und im südöstlichen Brandenburg. Einzelne Risikogebiete liegen zudem in Mittelhessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen.

Die im vergangenes Jahr erfassten 686 FSME-Erkrankungen entsprechen fast dem Doppelten des jährlichen Medianwerts von 352 Erkrankungen. Wie das RKI erklärte, sind die Impfquoten gegen die von Zecken verursachte Hirnhautentzündung auch in Risikogebieten weiter gering. Dies betreffe insbesondere die Altersgruppe der über 60-Jährigen, bei denen die Gefahr einer schweren Erkrankung deutlich erhöht ist. 98 Prozent der 2024 erkrankten Menschen seien gar nicht oder unzureichend geimpft gewesen.

Zecken können den Erreger von FSME übertragen, einer virusbedingten Hirnhaut- oder Gehirnentzündung. Experten beobachten seit einigen Jahren, dass sich FSME-infizierte Zecken in Deutschland weiter vom Süden in den Norden ausbreiten. Milde Winter sorgen zudem dafür, dass die Zecken schon recht früh aktiv werden.

Erst kürzlich hatten Experten vor einem erneut zeckenreichen Jahr gewarnt und erklärt, dass die RKI-Statistik wohl nur zehn Prozent aller Fälle erfasst. Laut Gerhard Dobler, Leiter des Nationalen Konsiliarlabors FSME am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München, gibt es "keine Region in Deutschland, die FSME-frei ist".

F.Amato--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: