Pallade Veneta - Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen

Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen


Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen
Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen / Foto: SPENCER PLATT - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Laut Sozialgericht Bremen müssen Krankenkassen die Begleitung von an Diabetes erkrankten Kindern im Kita- oder Schulalltag bezahlen. Dies geht aus zwei nun veröffentlichten Beschlüssen des Gerichts hervor, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Die Krankenkasse hatte hingegen nur punktuelle Einsätze eines Pflegedienstes zur Blutzuckermessung und zur Insulindosierung für ausreichend erachtet.

Textgröße ändern:

Kinder im Kita- oder Grundschulalter, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, verfügen laut Gericht in der Regel noch nicht über die erforderliche Einsicht in die notwendigen Therapie- und Verhaltensanpassungen. Ärzte halten daher eine Begleitung im Kindergarten- oder Schulalltag durch eine im Diabetes-Management geschulte Person für medizinisch erforderlich.

Mit seinen Beschlüssen folgt das Sozialgericht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2024. Dieses hatte entschieden, dass es sich bei der Diabetes-Assistenz weiterhin um einen Fall der "Krankenbeobachtung als Maßnahme der Behandlungssicherungspflege im Bereich der Häuslichen Krankenpflege" handelt und damit die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Ob im Einzelfall auch der punktuelle Einsatz eines Pflegedienstes ausreichend sei, müsse in den zu erwartenden Hauptsacheverfahren zu klären sein, hieß es vom Bremer Sozialgericht. Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Textgröße ändern: