Pallade Veneta - Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über Corona-Impfpflicht für Soldaten

Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über Corona-Impfpflicht für Soldaten


Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über Corona-Impfpflicht für Soldaten
Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über Corona-Impfpflicht für Soldaten / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen. Der Vorsitzende Richter gab in der Sitzung am Mittwoch diese beiden Fortsetzungstermine bekannt. Der erste Wehrdienstsenat verhandelt die Beschwerde zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Diese sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22)

Textgröße ändern:

Bei den Fortsetzungsterminen im Juli sollen unter anderem zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vernommen werden, wie der Vorsitzende Richter in der Sitzung am Mittwoch mitteilte. Zudem sollen von der Bundeswehr vorzulegende Unterlagen diskutiert werden. Zuvor wurden auf Antrag der Klagenden ein Sachverständiger zu Impfnebenwirkungen gehört und mehrere Beweisanträge eingebracht, die der Senat jedoch aus größtenteils formellen Gründen anschließend ablehnte.

Bereits am Dienstag hatte das Gericht Sachverständige des Robert-Koch-Instituts zur Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe und zu den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission angehört. Zudem berichtet ein Mitarbeiter des PEI über die Risiken und Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen sowie auf Antrag der Klagenden eine Expertin über die Eignung von Coronatests.

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Zum sogenannten Basisimpfschema gehören auch Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis, Grippe und andere Infektionskrankheiten. Das Gericht verhandelte schon Anfang Mai zwei Tage lang und setzte die Verhandlung nun am Dienstag und Mittwoch fort.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: