Pallade Veneta - Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit

Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit


Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit
Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Der Wettkampf zwischen Apotheken vor Ort und Versandapotheken hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Verhandelt wurde ein Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht: Es ging um Rabattaktionen von 2012 und 2013. Der bayerische Apothekerverband klagte gegen ein Pharmaunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das später von DocMorris übernommen wurde. (Az. I ZR 74/24)

Textgröße ändern:

Die niederländische Firma reimportierte verschreibungspflichtige Medikamente, die ihr von deutschen Pharmagroßhändlern geliefert wurden. Gegen Einreichung des ärztlichen Rezepts wurden sie an Kunden in Deutschland per Kurier geliefert. Die Kunden bekamen bei der Einlösung eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament und eine Prämie von bis zu neun Euro, wenn sie ein Formular ausfüllten oder am Telefon Fragen beantworteten.

Der Apothekerverband wertet das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig. Nach Beginn des Gerichtsverfahrens in Deutschland kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2016 die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für Versandapotheken im EU-Ausland.

Dieser Entscheidung lag zwar ein anderer konkreter Fall zugrunde, trotzdem musste das Oberlandesgericht München sie für diesen Fall berücksichtigen. Es entschied zugunsten des Apothekerverbands und argumentierte unter anderem mit einem drohenden Apothekensterben in Deutschland, das die Versorgung beeinträchtigen könne.

Dem BGH stellt sich nun die Frage, ob es dabei die richtigen Maßstäbe zugrunde legte. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die vom Oberlandesgericht herangezogene Begründung und Auskunft der Bundesregierung womöglich nicht genügte und nicht genügend statistische Daten lieferte.

Noch hat der BGH aber nicht entschieden, das soll zu einem späteren Zeitpunkt passieren. Wann er sein Urteil verkündet, war am Mittwochnachmittag noch nicht bekannt.

In diesem alten Fall geht es noch um altes Recht. Seit Ende 2020 ist für verschreibungspflichtige Medikamente zwar überall - in Apotheken vor Ort und für Versandapotheken - der gleiche Preis vorgeschrieben, das gilt aber nur für gesetzlich Versicherte. Das am BGH erwartete Urteil dürfte also nicht das letzte Wort im Streit zwischen Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Textgröße ändern: