Pallade Veneta - AOK-Bundesverband sieht Aufholbedarf bei HPV-Impfungen in Deutschland

AOK-Bundesverband sieht Aufholbedarf bei HPV-Impfungen in Deutschland


AOK-Bundesverband sieht Aufholbedarf bei HPV-Impfungen in Deutschland
AOK-Bundesverband sieht Aufholbedarf bei HPV-Impfungen in Deutschland / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Der AOK-Bundesverband hat eine höhere Impfaktivität gegen Humane Papillomviren (HPV) angemahnt. Deutschland müsse schleunigst aufholen und "dringend einige Gänge hochschalten", teilte der AOK-Bundesverband am Mittwoch in Berlin mit. Deutschland sei noch weit vom erklärten Ziel der Weltgesundheitsorganisation entfernt, bis zum Jahr 2030 eine Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen zu erreichen.

Textgröße ändern:

"Diese Entwicklung ist besorgniserregend", erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. "Denn im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs, der vierthäufigsten Krebserkrankung weltweit, ist die Impfung eine große medizinische Errungenschaft und eine echte Chance, viel zukünftiges Leid zu vermeiden."

Gründe für die fehlenden Fortschritte liegen demnach teils in den Auswirkungen der Coronapandemie. Das Impfgeschehen sei während der Pandemie eingebrochen. "Wenn wir der Coronadelle nicht entgegenwirken, sinkt die Impfquote perspektivisch noch weiter", warnte Reimann.

Dabei müssten auch Jungen stärker in den Blick genommen werden. Ihre Impfquote sei noch geringer als die der Mädchen, hieß es weiter. Dabei schützen geimpfte Jungen im Sinn der Herdenimmunität ihre späteren Partnerinnen, aber auch sich selbst vor einigen Krebsarten.

Wichtig sei zudem, dass begonnene Impfserien abgeschlossen werden. Eine gute Gelegenheit zum Impfen bietet demnach die sogenannte J1-Jugenduntersuchung im Alter von zwölf bis 14 Jahren. Aber auch danach könne noch gehandelt werden. Nicht bis zum 15. Lebensjahr erfolgte Impfungen könnten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen noch bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: