Pallade Veneta - Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken

Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken


Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken
Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Bayern will eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für Jugendliche auf den Weg bringen. Die Bundesregierung soll mit einer Entschließung des Bundesrats dazu aufgefordert werden, die entsprechende Regelung aus dem Jugendschutzgesetz zu streichen, wie die Landesregierung am Dienstag in München beschloss. Sie begründete die Initiative mit dem besonders hohen Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche durch Alkoholkonsum.

Textgröße ändern:

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Bier, Wein und Sekt in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit kaufen und trinken, wenn sie von Sorgeberechtigten wie Vater oder Mutter begleitet werden. Dies wird als begleitetes Trinken bezeichnet. Ab 16 Jahren dürfen sie Bier, Wein oder Sekt offiziell kaufen.

Die aktuelle Regelung stehe "im klaren Widerspruch zum bayerischen Ziel eines konsequenten präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes", hieß es aus München. Auch die Gesundheitsminister der Länder und der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) fordern eine Abschaffung des begleiteten Trinkens.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: